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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Solarkraft auf kleinem Raum

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Eine sachgemässe Montage ist wichtig, da herabstürzende Elemente Personen verletzen könnten. © Pexels

Plug-&-Play-Solaranlagen sind die einfachste Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen. Man steckt sie an der Aussensteckdose ein und nutzt den Strom für den Eigenbedarf, Überschüsse werden ins Netz gespeist. Doch wie viel bringen die Kleinkraftwerke wirklich, und was ist bei Kauf und Installation zu beachten?

Plug-&-Play-Solaranlagen sind steckerfertige Photovoltaikkleinanlagen. Sie bestehen in der Regel aus Solarmodulen, Modulwechselrichtern, entsprechenden Montagesystemen und kosten je nach Grösse und Ausführung zwischen 600 und 1800 Franken.

Man kann sie an der Balkonbrüstung aufhängen, im Garten aufstellen, auf einem leicht zugänglichen Dach montieren oder als energieerzeugende Gartenmöbel nutzen. Und sie werden wie Haushaltsgeräte über einen Stecker (230 V) an eine normale Aussensteckdose angeschlossen. Eventuell lohnt es sich, das Kabel mit einer entsprechenden Vorrichtung zu schützen.

Leistungsobergrenze: 600 Watt

In der Regel ist also keine aufwendige Installation erforderlich, sodass weder Elektriker noch Dachdecker benötigt werden, dennoch sind, wichtige Sicherheitsfaktoren zu beachten. So darf die AC-Leistung der Kleinanlage 600 Watt pro Haushalt beziehungsweise Stromzähler auf keinen Fall überschreiten, während die DC-Leistung zur Unterstützung der Energieproduktion bei wenig Sonnenschein leicht höher sein darf.

Die Begrenzung der AC-Leistung auf 600 Watt verhindert eine Überlastung der Elek­troinstallationen im Haus und entspricht den Anforderungen des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (Esti) als Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Installa­tionen. Zudem muss das Produkt mit einer Schutzeinrichtung ausgestattet sein, die Besitzerinnen und Besitzer bei einer Kontrolle nachweisen müssen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Eine Plug-&-Play-Anlage muss deshalb beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden. Der Anmeldung ist eine sogenannte Konformitätserklärung beizulegen, die alle relevanten Normen gemäss Art. 6 der NEV (Verordnung der elektrischen Niederspannungserzeugnisse) für das gesamte Produkt enthält und beim Kauf des Solarbausatzes ausgehändigt werden muss.

Der Verteilnetzbetreiber ist seinerseits verpflichtet, den in sein Netz gespeisten Strom abzunehmen und zu vergüten. Die Anlage muss bei Stadtwerk Winterthur angemeldet werden, und eine Rückvergütung erfolgt nur dann, wenn ein Smart Meter installiert ist. Die Kosten für einen Zählerwechsel und die internen Anpassungen belaufen sich einmalig auf 105 Franken und sind von den Kundinnen und Kunden zu bezahlen. Im Idealfall wird der Netzbetreiber bereits vor dem Kauf der Anlage kontaktiert.

Für Plug-&-Play-Solaranlagen müssen Mieter die Bewilligung ihres Vermieters einholen. Bei Eigentumswohnungen braucht es eine Zustimmung der Eigentümerversammlung, wenn die Anlage das gemeinschaftliche Eigentum tangiert.

Die elektronischen Elemente müssen vor unbeaufsichtigten Zugriffen durch Kinder oder Tiere (beispielsweise Marder) geschützt werden. © Pexels

Grossteil für Eigenverbrauch

Ist alles vorbereitet, steht der Stromproduktion nichts mehr im Weg. Bei entsprechender Ausrichtung und Neigung können bis zu 570 kWh pro Jahr erzeugt werden. Der grösste Teil davon wird direkt im Haus verbraucht, der Rest über einen Zähler ins Netz gespeist. Das sind zwar keine riesigen Strommengen, aber immerhin. Letztlich zählt jede erzeugte Kilowattstunde und trägt zur Stromversorgung des Landes bei. Doch wie sinnvoll diese Anlagen wirklich sind und was bei Kauf, Installation und Anmeldung zu beachten ist, beantwortet Silvio Bucher, Energieberater bei Stadtwerk Winterthur.


NACHGEFRAGT

Wie sinnvoll sind Plug-&-Play-Solaranlagen Ihrer Ansicht nach?

Interview mit Silvio Bucher, Energieberater Stadtwerk Winterthur

Wie sinnvoll sind Plug-&-Play-Solaranlagen Ihrer Ansicht nach?
Silvio Bucher: Grundsätzlich sind Plug-&-Play-Solaranlagen sicher ein kleines Puzzleteil, um den Endausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Für Hausbesitzerinnen und -besitzer sind grössere Anlagen auf dem Dach oder an einer Fassade sicher zielführender. Denn der Preis pro installierte Kilowattleistung sinkt, je grösser die Anlage gebaut werden kann.

Wichtig für Mieter und Vermieter: Je nach Aufstellungsort der Plug-&-Play-Solaranlage ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter mitzuteilen und sein Einverständnis einzuholen.

Welche Produkte sind sinnvoller, welche weniger?
Stand der Technik sind monokristalline Solarzellen. Diese weisen in der Regel höhere Leistungen pro Modul aus als polykristalline Solarzellen.

Wichtig ist, dass nur Produkte verwendet werden, welche die geforderten Normen nach Art. 6 der NEV (Verordnung der elektrischen Niederspannungserzeugnisse) erfüllen.

Worauf ist beim Kauf zu achten?
Auf die Verarbeitungsqualität des Produkts wie zum Beispiel die Hagelklasse (höhere Hagelklassen sind etwas teuer in der Anschaffung). Weiter ist ein Augenmerk auf Garantien zu legen. Diese sind in Datenblättern und/oder Offerten ersichtlich. Die Produktgarantie sollte mindestens zehn Jahre betragen.

Zudem ist darauf zu achten, wie hoch die Schneelast der jeweiligen Module ist beziehungsweise auf welche Belastung das Modul ausgelegt ist.

Kann eine Plug-&-Play-Solaranlage eine bestehende Solaranlage ergänzen?
Ja, sie kann eine Ergänzung sein.

Wenn man die Rechnung macht: Wie viele Stromkosten lassen sich im Durchschnitt pro Jahr einsparen?
Annahme: Die Anlage produziert 570 kWh pro Jahr. Davon können jährlich 200 kWh selbst genutzt werden. So können bei einem Strompreis von 35 Rappen / kWh 70 Franken im Jahr gespart werden.

Was ist beim Anschliessen, bei der Montage und letztlich bei der Wartung wichtig?

Am besten konsultiert man dazu das Bulletin «Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen» des eidgenössischen Starkstrominspektorats (siehe Box).

Sind für Plug-&-Play-Solaranlagen nebst der Anmeldung bei Stadtwerk Winterthur weitere Bewilligungen bei Kanton oder Gemeinde nötig?
In den meisten Fällen sind neben der Anmeldung bei Stadtwerk Winterthur keine weiteren Bewilligungen notwendig, sofern diese die Leistungsgrenze von 600 Watt einhalten und nicht grösser als vier Quadratmeter sind. Befindet sich die Liegenschaft jedoch im Inventar des Denkmalschutzes oder in einer Kernzone, muss mit der Denkmalpflege geprüft werden, ob die Plug-&-Play-Solaranlage bewilligungspflichtig ist.

Mehr zum Thema

Swissolar, der schweizerische Fachverband für Sonnenenergie, stellt auf seiner Website ausführliche Informationen zu Plug-&-Play-Solaranlagen zur Verfügung.

Informationen zur Leistungsbegrenzung liefert das Bulletin «Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen» des eidgenössischen Starkstrominspektorats, ESTI.

Wer Plug-&-Play-Solaranlagen bei Stadtwerk Winterthur anmelden will, findet hier das Formular zum Ausdrucken.

Autorin

Sabine Born

Redakteurin HEV Wohneigentümer

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