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Stadtrat sieht kein Handlungsbedarf bei der Grundstückgewinnsteuer

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Verkaufen langjährige Hauseigentümer ihre Liegenschaft, wird vom Winterthurer Steueramt eine zu hohe Grundstückgewinnsteuer berechnet. Eine Untersuchung vom Hauseigentümerverband Region Winterthur (HEV) zeigte schon vor zehn Jahren, dass der massgebende Wert vor 20 Jahren vom Steueramt in 90 Prozent der Fälle zu tief berechnet wird. Vertraut der Hauseigentümer auf diese Berechnung vom Steueramt, bezahlt er mehrere Zehntausend Franken zu hohe Grundstückgewinnsteuern. Dem HEV liegen aktuell mehrere Fälle vor, in welchen das Steueramt den Verkehrswert vor 20 Jahren viel zu tief eingeschätzt hat. Nach Interventionen der Hauseigentümer wurde der Verkehrswert mehrmals um beinahe 50 Prozent korrigiert. Damit bezahlen gutgläubige Immobilieneigentümer weiterhin zu hohe Grundstückgewinnsteuern. Der HEV erwartet vom Steueramt, dass der Verkehrswert vor 20 Jahren korrekt berechnet wird, damit gutgläubige Hauseigentümer nicht weiter benachteiligt werden.

Nachdem der Hauseigentümerverband Region Winterthur und das Winterthurer Stadtparlament vom Stadtrat eine Stellungnahme zur Praxis des Steueramts bei der Berechnung des Verkehrswerts vor 20 Jahren verlangte, hat der Stadtrat Stellung genommen. Der Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf und will an der aktuellen Praxis auch nichts ändern. Die Winterthurer Wochenzeitung 84XO berichtet in der Ausgabe vom 2. März 2022 über die Antwort vom Stadtrat und befragte HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert zu diesem für Hauseigentümer und Stockwerkeigentümer wichtigen Thema.

Weitere Informationen zum Verkehrswert vor 20 Jahren bei der Grundstückgewinnsteuer erfahren Sie in diesem Artikel: https://www.hev-winterthur.ch/artikel/grundstueckgewinnsteuer-gutglaeubige-hauseigentuemer-bezahlen-zu-hohe-steuern/

Antworten von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert

«Für Gespräche mit der Stadt offen»

Seit Jahren kritisiert Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Region Winterthur, die Praxis, wie das Steueramt der Stadt bei der Schätzung der Grundstückgewinnsteuer vorgeht. Entgegen der Sicht des Stadtrats sieht er weiterhin Handlungsbedarf.

Wie beurteilen Sie die Antwort des Stadtrats zur geäusserten Kritik bezüglich der Berechnung der Grundstückgewinnsteuern?

In seiner Antwort geht der Stadtrat davon aus, dass der Eigentümer mit der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer einverstanden ist, wenn er keinen Rekurs ergreift. Mit dieser Annahme macht es sich der Stadtrat aber zu einfach. Aus vielen Gesprächen mit betroffenen Hauseigentümern weiss ich, dass diese den vom Steueramt berechneten Verkehrswert vor 20 Jahren als gegeben anschauen und nicht wissen, dass dieser eine reine Schätzung vom Steueramt ist und auch angezweifelt werden kann.

Der Stadtrat sieht in dieser Sache kein Handlungsbedarf. Wie sehen Sie das?

Aus der Antwort vom Stadtrat sieht man, dass, wenn ein Eigentümer den mühsamen Weg einer Einsprache wählte, die Grundstückgewinnsteuer in einigen Fällen korrigiert wurde. Es ist aus meiner Sicht nicht richtig, dass ein Hauseigentümer diesen Weg wählen muss, damit die Grundstückgewinnsteuer korrekt berechnet wird. Nur wenige Eigentümer wissen, dass die Berechnung vom Steueramt hinterfragt werden kann, und nur wenige getrauen sich, Rechtsmittel gegen das Steueramt zu ergreifen. Somit gibt es aus meiner Sicht durchaus Handlungsbedarf.

Was ist aus Ihrer Sicht noch offen?

Das Steueramt muss einen Weg finden, damit der gutgläubige Hauseigentümer durch eine falsche Berechnung vom Steueramt nicht zu hohe Steuern bezahlen muss. Jedes Jahr bezahlen die Winterthurer Hauseigentümer einen hohen zweistelligen Millionenbetrag bei der Grundstückgewinnsteuer. Bei solch hohen Beträgen muss gewährleistet sein, dass die vom Steueramt berechneten Werte korrekt sind. Im Zweifelsfall sollte der Verkehrswert vor 20 Jahren an der oberen Grenze eingeschätzt werden, damit der Hauseigentümer nicht benachteiligt wird.

Welche nächsten Schritte gedenken Sie einzuleiten?

Der Hauseigentümerverband wird die Antwort vom Stadtrat im Detail prüfen und sich dann überlegen, wie die privaten Hauseigentümer vor ungerecht hohen Steuerforderungen geschützt werden können. Unser Ziel ist, dass mit der Stadt eine gute und praxistaugliche Lösung gefunden werden kann. Aus meiner Sicht kann auch der Stadtrat nicht wollen, dass seine Bürgerinnen und Bürger gezwungen werden, Rechtsmittel gegen die Stadt Winterthur zu ergreifen. Der Hauseigentümerverband ist auf jeden Fall für Gespräche mit der Stadt offen, damit eine gute Lösung für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gefunden werden kann.

Weitere Informationen zum Verkehrswert vor 20 Jahren gibt es in diesem Artikel.

84XO vom 2. März 2022

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Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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