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Steigender Referenzzinssatz: Empfehlungen für Vermieter

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Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 1. Juni 2023 den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Punkte auf 1,5 Prozent erhöht. Das berechtigt Vermieter zu einer Mietzinserhöhung um 3 Prozent. HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert gibt in den News von TeleTop Empfehlungen für Vermieter.

Der Referenzzinssatz basiert auf dem Durchschnitt aller in der Schweiz vergebenen Hypotheken. Da die Hypothekarzinsen in den vergangenen Monaten stark angestiegen sind, hat sich nun auch der Referenzzinssatz erhöht. Der Referenzzinssatz wurde 2008 auf einem Niveau von 3,5 Prozent eingeführt und ist seit der Einführung mehrmals gesunken, letztmals am 3. März 2020 auf das rekordtiefe Niveau von 1,25 Prozent.

Am 1. Juni 2023 hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekanntgegeben, dass der Referenzzinssatz erstmals seit seiner Einführung steigt, um 0,25 Punkte auf 1,5 Prozent. Wegen der stark gestiegenen Hypothekarzinsen erwartet das BWO im Winter 2023/2024 eine weitere Erhöhung auf 1,75 Prozent. Wegen einer Referenzzinssatzerhöhung steigen die Mieten nicht automatisch. Damit Vermieter die gestiegenen Finanzierungskosten durch eine Mietzinserhöhung ausgleichen können, muss die Mietzinserhöhung dem Mieter mit dem amtlichen Formular mitgeteilt werden.

Mietzinserhöhung

Ein Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte erlaubt eine Mietzinserhöhung von 3 Prozent. Diese Erhöhung ist nur bei Mietverhältnissen möglich, welche auf einem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent beruhen. Das gilt für Mietverhältnisse ab dem 3. März 2020 oder wenn der Vermieter den Mietzins bei den letzten Referenzzinssatzsenkungen entsprechend reduziert hat. Zusätzlich zum Referenzzinssatz kann der Mietzins um 40 Prozent der Teuerung und um die allgemeine Kostensteigerung erhöht werden. Seit dem März 2020 ergibt das eine zusätzliche Mietzinserhöhung von rund 3,5 Prozent.

Fristen für Mietzinserhöhung

Eine Mietzinserhöhung kann nur auf einen Kündigungstermin unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist sowie einer 10-tägigen Bedenkfrist des Mieters vorgenommen werden. Soll eine Mietzinserhöhung per 1. Oktober 2023 erfolgen, sollte die Mietzinserhöhung spätestens am 10. Juni 2023 per Einschreiben der Post übergeben werden Damit ist auch die siebentägige Abholfrist gewährleistet. Anderenfalls kann die Mietzinserhöhung erst auf den 1. April 2024 erfolgen, falls im Mietvertrag Kündigungstermine März, Juni und September vereinbart sind.

Empfehlung für Vermieter

Mit den gestiegenen Betriebs- und Energiekosten sollte man die Nebenkosten überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei können entweder die Akontobeiträge erhöht; oder eine Nebenkostenpauschale auf Akontoabrechnung umgestellt werden. Diese Änderungen können gleichzeitig mit der Mietzinserhöhung mitgeteilt werden. Es muss zwingend das amtlich genehmigte Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen verwendet werden. Das Formular muss eigenhändig unterschrieben und die Änderungen klar begründet werden.

In den TeleTop-News vom 1. Juni 2023 erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert, um wieviel die Mieten wegen dieser Referenzzinssatzerhöhung steigen können.

Weitere Informationen gibt es in diesem Ratgeber: Schlichtungsverhandlung bei Mietzinserhöhung

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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