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Steueramt fordert zu hohe Grundstückgewinnsteuern

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Verkaufen langjährige Hauseigentümer ihre Liegenschaft, wird vom Winterthurer Steueramt eine zu hohe Grundstückgewinnsteuer berechnet. Eine Untersuchung vom Hauseigentümerverband Region Winterthur zeigte schon vor zehn Jahren, dass der massgebende Wert vor 20 Jahren vom Steueramt in 90 Prozent der Fälle zu tief berechnet wird. Vertraut der Hauseigentümer auf diese Berechnung vom Steueramt, bezahlt er mehrere Zehntausend Franken zu hohe Grundstückgewinnsteuern. Dem HEV liegen aktuell mehrere Fälle vor, in welchen das Steueramt den Verkehrswert vor 20 Jahren viel zu tief eingeschätzt hat. Nach Interventionen der Hauseigentümer wurde der Verkehrswert mehrmals um beinahe 50 Prozent korrigiert. Damit bezahlen gutgläubige Immobilieneigentümer weiterhin zu hohe Grundstückgewinnsteuern. Der HEV erwartet vom Steueramt, dass der Verkehrswert vor 20 Jahren korrekt berechnet wird, damit gutgläubige Hauseigentümer nicht weiter benachteiligt werden. Die Winterthurer Wochenzeitung 84XO berichtet in der Ausgabe vom 8. Dezember 2021 über diese Forderung vom HEV Region Winterthur.

84XO vom 8. Dezember 2021

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