Für die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung von Pfäffikon wird eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Die Hauseigentümer von Pfäffikon sind von der Revision sehr direkt und zum Teil massiv betroffen. Der Hauseigentümerverband reicht deswegen eine detaillierte Stellungnahme ein.
Für die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung von Pfäffikon wird eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Bis am 16. April 2024 können Einwendungen gegen die Teilrevision schriftlich an die Gemeinde Pfäffikon eingereicht werden. Alle Informationen und Unterlagen zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung und zur Vernehmlassung sind auf der Webseite der Gemeinde Pfäffikon aufgeführt: Unterlagen Teilrevision BZO Pfäfffikon
Diverse Änderungen bei der geplanten Teilrevision betreffen die Hauseigentümer zum Teil stark, wie zum Beispiel der Artikel 27, welcher eine sehr hohe Grünflächenziffer von bis zu 45 Prozent vorsieht. Hans Heinrich Raths, Regionalvertreter von Pfäffikon hat eine Vernehmlassungsantwort verfasst, welche im Namen des HEV Region Winterthur eingereicht wird.
Damit bei der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung die Interessen der Pfäffiker Hauseigentümer berücksichtigt werden, sollten sich möglichst viele Hauseigentümer an der Vernehmlassung beteiligen und eine Stellungnahme einreichen. Dafür kann die Stellungnahme vom HEV Region Winterthur, oder auch Teile davon, als Grundlage verwendet werden und im eigenen Namen eingereicht werden.
Der HEV Region Winterthur ruft alle Pfäffiker Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auf, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen und dankt für die Unterstützung.