Aufruf zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom 16. September 2024: Nein zur Einführung der Grünflächenziffer in der Gemeinde Pfäffikon ZH.
Die neue kantonale Regelung ist im Bereich der Umgebungsgestaltung in Bezug auf die Ökologie und die Versickerung von Wasser bereits sehr restriktiv; es braucht keine weiteren Verschärfungen in der Bau- und Zonenordnung von Pfäffikon ZH.
Eine zusätzliche Grünflächenziffer stellt einen massiven Eingriff in das Privateigentum dar und bringt noch mehr Bürokratie.
Um das geht es
Die mehr als ausreichende Lösung mit dem neuen § 238 a des kantonalen Planungs- und Baugesetzes
Pfäffikon ZH will noch strengere Vorgaben: Grünflächenziffer
Pfäffikon möchte das neue kantonale Gesetz noch weiter verschärfen: Zusätzlich zum bereits stark einschränkenden Paragrafen 238 a PBG soll in der Pfäffiker Bau- und Zonenordnung eine Grünflächenziffer eingeführt werden. Mit einer solchen wird das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche gesetzlich vorgegeben.
- Als anrechenbare Grünfläche gelten nur noch natürliche und bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und die nicht als Abstellfläche dienen.
- Abstellflächen und Zufahrten aus Rasengittersteinen oder anderen, nicht verfugten Belägen z. B. für Autos, Fahrräder und anderen Gegenständen, werden nicht an die Grünfläche angerechnet, obwohl das Wasser versickern kann.
- Die Festlegung erfolgt in Prozenten zur Grundstücksfläche.
- Grundbesitzer müssen laufend sicherstellen, dass die Vorgaben noch erfüllt sind oder nicht (wenn sie im Garten Veränderungen vornehmen, wie z. B. die Installation eines verglasten Frühbeets). Dazu kommen sehr einschränkende Vorgaben in Bezug auf die Bepflanzung und Bäume.
- Zudem wird die Bürokratie noch weiter ausgereizt: Die anrechenbaren Grünflächen müssen bei einer Baueingabe detailliert ausgewiesen werden, und durch Schnitte (zur Prüfung einer ausreichenden Überdeckung) aufwändig aufbereitet werden.
- Wird bei baubewilligungspflichtigen Baumassnahmen bei bestehenden Gebäuden festgestellt, dass die Grünflächenziffer nicht erfüllt ist, wird die Baubehörde den Rückbau z. B. einer Pergola, eines Sitzplatzes etc. anordnen.
Darum braucht es ein Nein
Der Hauseigentümerverband empfiehlt die Einführung einer Grünflächenziffer abzulehnen, da mit dem neuen Paragrafen 238 a PBG bereits sehr einschränkende Regelungen vorhanden sind.
Aus Sicht des HEV Region Winterthur sollen Haus- und Wohneigentümer durch Information,
Sensibilisierung und Anreize motiviert werden. Zum Beispiel durch Aufzeigen des Nutzens von
Bienenhotels, Bäumen und weiteren Massnahmen im Bereich der Ökologie und Biodiversität. Diese Massnahmen erzielen zudem eine flächendeckende Wirkung und sind nicht nur auf Eigentümer beschränkt, die neu bauen, umbauen oder renovieren.
Der HEV setzt sich ein für das Wohneigentum – profitieren auch Sie!
Schutz des Privateigentums
Der Hauseigentümerverband Region Winterthur zählt in den Bezirken Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur rund 15 000 Mitglieder. Er wahrt und vertritt die Interessen der Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer und setzt sich – basierend auf einer liberalen und freiheitlichen Ordnung – aktiv für die Erhaltung und den Schutz des Privateigentums ein.
Speziell bei Teil- oder Totalrevisionen von Bau und Zonenordnungen sehen die Regionalvertreter genau hin. Diese sind, wie im Fall von Pfäffikon ZH, ein beliebtes Instrument von Behörden und Planern, noch mehr und dazu einschränkender zu regulieren.
Haus- und Wohneigentümer nehmen gerne Verantwortung wahr
Haus- und Wohneigentümer sind stolz auf ihr Haus oder ihre Wohnung, die Umgebung und den Garten. Sie tragen der Natur und der Umwelt im eigenen Interesse Sorge. Der Garten und die Umgebung sind für viele eine Oase der Erholung und ein wichtiger Teil der Privatsphäre.
Die überdurchschnittlichen Erfolge bei der Reduktion der Treibhausgase im Gebäudebereich zeigen, dass Haus- und Wohneigentümer eigenverantwortlich handeln. Viele haben bereits Photovoltaikanlagen installiert oder planen, dies zeitnah zu tun.
Im Bereich der Biodiversität wird von Haus- und Wohneigentümern ohne Vorschriften, auf freiwilliger Basis bereits viel getan. Es ist auch im Interesse von Grundeigentümern, dass das Wasser auf ihrem Grundstück versickern kann und sich keine Neophyten ausbreiten.
Nachvollziehbar reagieren Haus- und Wohnungsbesitzer empfindlich, wenn Ihnen der Staat laufend neue Vorgaben und Vorschriften mit entsprechenden Einschränkungen macht.
HEV-Mitglied werden und profitieren
Gemeinsam stark zum Vorteil aller Wohneigentümer: Wir setzen uns als Verband unabhängig für die Interessen von 15 000 Wohneigentümer aus den Bezirken Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur ein. Seit 1913.
Wir informieren, beraten, begleiten und setzen uns auf politischer Ebene für Ihre Interessen ein – werden auch Sie Mitglied beim HEV Region Winterthur!