Am 28. September 2025 wird über die Abschaffung vom Eigenmietwert abgestimmt. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist für Eigentümer und Mieter vorteilhaft, erhöht den Anteil energetischer Sanierungen und reduziert die hohe Haushaltsverschuldung.
Im Beitrag auf TeleTop 19. August 2025 wird über die Abstimmung vom 28. September 2025 zur Abschaffung des Eigenmietwerts berichtet. Ralph Bauert, Geschäftsführer vom Hauseigentümerverband Region Winterthur hat die Fakten analysiert und kommt zum Schluss, dass die Abschaffung vom Eigenmietwert viele Vorteile bietet. Dank dem Ersterwerberabzug profitieren Mieter und junge Familien speziell stark von der Abschaffung und bestehende Hauseigentümer werden steuerlich nicht mehr bestraft, wenn die Hypothekarschulden abgebaut werden. Weil die Wohneigentümer den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen, bleibt mehr Geld für Sanierungen der Liegenschaft übrig und weil die Kantone energetische Sanierungen zusätzlich fördern können, wird der Anteil energetischer Sanierungen erhöht, wenn der Eigenmietwert abgeschafft wird.