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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Totalrevision CO2-Gesetz

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Zuerst möchte ich allen Mitgliedern des HEV Region Winterthur danken, welche mich in den Vorstand gewählt und mir somit ihr Vertrauen geschenkt haben. Seit vielen Jahren schätze ich die Informationen des HEV und den Einsatz, welche Politikerinnen und Politiker bei der Ausarbeitung von Gesetzen auf kantonaler und nationaler Ebene zeigen. Eine starke Stimme des HEV in Zürich und Bern ist unverzichtbar. Als einzige bürgerliche Politikerin der Region Winterthur ist es mir eine Freude, unsere Anliegen mit Herzblut in Bern zu vertreten.

In nächster Zeit wird uns alle das neue CO2 Gesetz beschäftigen, welches für den Zeitraum von 2021 – 2030 gelten soll. Eine punktuelle Verschärfung der Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 um mindestens 30% gegenüber 1990 reduzieren. Maximal 20% sollen im gleichen Zeitraum über Massnahmen im, Ausland erbracht werden. Im Gebäudebereich wird die CO2 Abgabe auf Brennstoff weitergeführt. Der Abgabesatz kann auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2 d.h. 27 Rappen pro Liter Heizöl erhöht werden. Das kommt einem faktischen Verbot von Ölheizungen gleich. Nun baut heutzutage eigentlich niemand mehr Ölheizungen in Neubauten ein. Jedoch bei Sanierungen von älteren Häusern ist das immer noch eine valable Option. Ziehen wir die Altersgruppe in Betracht, bei welchen die Kinder ausgezogen sind. Sie sind sich noch nicht im Klaren, wie lange sie noch in ihrem Haus bleiben möchten und was danach mit der Liegenschaft passieren soll. Ein Entscheid für einen Ersatz des Ölbrenners ist hier durchaus sinnvoll. Die Alternative z.B. eine Wärmepumpe kann einiges nach sich ziehen. Ist die Gebäudehülle nie erneuert worden, sollte dies vor oder gleichzeitig mit der Umstellung auf eine Wärmepumpe geschehen. Dann stellt sich noch die Frage einer Photovoltaik für den Stromverbrauch einer Wärmepumpe. Dies sind alles grosse Investitionen in ein Gebäude, von welchem vielleicht noch niemand weiss, wie lange es noch stehen soll. Die Nachfahren könnten andere Pläne mit der Liegenschaft haben. Hier bedarf es einer sorgfältigen Güterabwägung. Kostspielige Investitionen sollen freiwillig getätigt werden und sollen nicht bald wieder abgebrochen werden. Das würde einer CO2 Einsparung zuwider laufen. Das über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanzierte Gebäudeprogramm läuft 2025 aus. Sinken die CO2 Emissionen aus diesem Bereich nicht um mindestens 50% bis 2026 und 2027, werden im Jahr 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte für Gebäude eingeführt.

Nach drei Jahren Debatte in den eidgenössischen Räten rund um dieses Gesetz fällt die Bilanz ernüchternd aus. Die Mehrheit ignoriert die Tatsache, dass die Schweiz den Pro-Kopf-Ausstoss bereits heute so absenkt, dass die Pariser Klimaziele bis 2030 locker erreicht werden können - dies ohne zusätzliche Gesetze, ohne Verbote und Bevormundung und ohne Umverteilung von Milliarden Franken in undefinierte Hände oder Projekte. Die Schweiz hat ihren CO2 Ausstoss seit 1990 um 14% senken können, dies bei einer Bevölkerungszunahme von 1,8 Mio. Menschen. Von Beginn weg hat man es verpasst, die liberalen Grundsätze, die unser Land so stark und unsere Wirtschaft so wettbewerbsfähig gemacht haben, auch in diesem Gesetz zu berücksichtigen. Die Erfolgsrezepte der Schweiz basieren nicht auf Bevormundung und Umverteilung, sondern sie basieren auf Freiheit und Eigenverantwortung. Die Kosten von 30 bis 40 Milliarden Franken, die wegen dieses Gesetzes auf die Allgemeinheit zukommen werden, sprechen für sich: 12 Rappen höhere Preise pro Liter Benzin und Diesel an der Zapfsäule, die eine Familie pro Jahr 400 Franken zusätzlich kosten können; die Verdoppelung der CO2-Steuer auf Heizöl und Gas, die eine Familie pro Jahr 800 Franken zusätzlich kosten kann; die Flugticketsteuer, die eine Familie pro Jahr 500 Franken zusätzlich kosten kann. Dazu kommen noch mehr Kosten durch ein Verbot von Öl- und Gasheizungen und durch zahlreiche bürokratische Hürden.

In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit 129 ja zu 59 nein Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.

Vielen von uns bürgerlichen geht dies zu weit, den Jungen Grünen in der Westschweiz geht es zu wenig weit. Weshalb gegen dieses Gesetz von unterschiedlichen Seiten bereits das Referendum ergriffen wurde.

Autor

Therese Schläpfer

Nationalrätin, Gemeindepräsidentin und Vorstandsmitglied Hauseigentümerverband Region Winterthur

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