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Völlig ausser Kontrolle – Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA)

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Obschon sie in der Revision des kantonalen Energiegesetzes, das am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, verglichen mit den Bestimmungen zum Heizungsersatz eher ein Schattendasein gefristet hat, ist jüngst die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) wieder ins Bewusstsein gerückt. Das liegt allerdings weniger an den neuen, strengeren Vorgaben als vielmehr daran, dass das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL) gegenwärtig mit einer Stichprobenuntersuchung die Einhaltung der Vorschriften und die Qualität der privaten Kontrollen erhebt.

Noch in der letzten Legislatur, am 4. Februar 2016, hat Hans Zürrer, ein diplomierter Naturwissenschafter, die Einzelinitiative "Initiative zur Änderung des Energiegesetzes" eingereicht, mit welcher der Einzelinitiant eine Verschärfung der Vorgaben zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung forderte. Was folgte, war wie auf einem orientalischen Basar ein langes Feilschen, ehe der Kantonsrat dem mehrfach abgeänderten Vorstoss – der bald unter der Bezeichnung "EI Zürrer" firmierte – in der dritten Lesung am 26. Oktober 2020 schliesslich zugestimmt hat. Mit der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes per 1. September 2022 sind auch die neuen Bestimmungen zur VHKA in Kraft getreten.

Demnach sind neue Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung für mindestens zwei Nutzeinheiten mit Geräten zur Erfassung des individuellen Verbrauchs für Warmwasser auszurüsten (bisher: mindestens fünf Nutzeinheiten). Neu ist ebenfalls, dass bestehende Gebäude und Gebäudegruppen mit zentraler Wärmeversorgung für mindestens drei Nutzeinheiten pro Gebäude bei einer Gesamterneuerung des Heizungs- oder des Warmwassersystems mit Geräten zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung und Warmwasser auszurüsten sind (bisher: mindestens fünf Nutzeinheiten). Bei letzterer Verschärfung gilt indes eine dreijährige Übergangsfrist.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird wie bisher im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch private Fachleute überprüft (sog. private Kontrolle).

Staatliche Kontrolle der privaten Kontrolle?

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL) ist nun allerdings daran, mit einer Stichprobenuntersuchung die Einhaltung der Vorschriften und die Qualität der privaten Kontrollen zu erheben. Mit der Durchführung der Untersuchung sind zwei (private) Ingenieurbüros beauftragt worden. Bereits sind Eigentümer und Verwaltungen von Liegenschaften angeschrieben worden. Diese sollen nun die vollständigen Abrechnungen der Jahre 2019 und 2020 vorlegen.

Die Resultate der Untersuchung sollen dazu beitragen, dass sich Eigentümer und Mieter auf die VHKA sowie die Arbeit der Personen mit Befugnis zur privaten Kontrolle verlassen können. Die Resultate der Untersuchung sollen unter anderem auf der Website des AWEL publiziert werden.

Offensichtlich scheinen die Baudirektion bzw. das zugehörige AWEL vor lauter Kontrolle völlig ausser Kontrolle geraten zu sein. Das ruft nach Kontrolle! Diese obliegt dem Kantonsrat – und so haben denn auch Kantonsrätinnen der FDP und Mitte und ein Kantonsrat der SVP in der letzten Kantonsratssitzung vor den Sommerferien am 11. Juli 2022 die Anfrage "VHKA-Kontrolle ausser Kontrolle?" eingereicht.

"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"

In der Anfrage wird der Regierungsrat etwa um die Beantwortung der Frage gebeten, was die gesetzliche Grundlage für diese staatliche Kontrolle der privaten Kontrolle ist. Oder auch um die Beantwortung der Frage, ob es der Regierungsrat als angemessen erachtet, die privaten Kontrolleure, die die Einhaltung der VHKA bei Eigentümerinnen und Eigentümer und Verwaltungen von Liegenschaften im Kanton Zürich überprüfen, seinerseits staatlich zu kontrollieren – und wenn ja, aus welchen Gründen. Der HEV Kanton Zürich ist gespannt auf die Antworten des Regierungsrates und ob sie, wie er vermutet, am Ende auf das Zitat "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser", das Lenin zugeschrieben wird, hinauslaufen. Womit ein bedenkliches, obrigkeitsstaatliches Verständnis des Verhältnisses von Bürger und Staat zum Ausdruck käme.

Autor

Hans Egloff

ehemaliger Nationalrat, Präsident Hauseigentümerverband Kanton Zürich und Hauseigentümerverband Schweiz

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