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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Vorsicht ist besser als Nachsicht

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Gelangt ein Einbrecher durch offene Türen in ein Haus und stiehlt etwas, spricht man von einem Einschleichdiebstahl – im Gegensatz zum Einbruchdiebstahl, wenn er gewaltsam eindringt.

Bei einem Diebstahl zu Hause bleiben oft Chaos und Unsicherheit zurück. Versicherungen wie die Zurich kommen für entstandene Schäden auf – wer aber grob fahrlässig handelt, muss mit Kürzungen rechnen. Philipp Heer, Senior Product Manager bei Zurich, klärt die Sachverhalte.

Philipp Heer
Senior Product Manager Haushalt- & Assistance-Versicherungen, Property & Casualty Underwriting bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG

Wie häufig sind Einbrüche auf Fahrlässigkeit der Hauseigentümerinnen und Haus­eigentümer zurückzuführen?
Philipp Heer: Unter Einbrüchen verstehen Versicherungen das gewaltsame Eindringen in die Wohnung oder ins Haus. Solche Fälle sind eigentlich nie auf Fahrlässigkeit der Bewohner beziehungsweise Eigentümer zurückzuführen. Bei einem einfachen Diebstahl kann das aber vorkommen: wenn Eigen­tümer oder Bewohner es unterlassen, ein Fenster zu schliessen oder eine Tür mit dem Schloss zu sichern. Je nachdem handelt es sich in solchen Fällen um eine leichte oder um eine grobe Fahrlässigkeit.

Wie definieren Sie leichte oder grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Diebstahlschutz in den eigenen vier Wänden?
Fahrlässigkeit oder leichte Fahrlässigkeit wird umschrieben mit «das kann ja mal passieren» – zum Beispiel die Wohnungstür nicht abzuschliessen, wenn man in die Waschküche oder in den Keller geht und währenddessen ein Täter oder eine Täterin durch die Tür ungehindert eindringt. Grobe Fahrlässigkeit wird mit «wie konnte er nur» umschrieben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Familie, die in einer belebten Gegend wohnt, eine längere Einkaufstour unternimmt, ohne die Haustür abzuschliessen.

Wie wirkt sich fahrlässiges Verhalten auf den Versicherungsschutz aus?
Leicht fahrlässiges Verhalten hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz, während grob fahrlässiges Verhalten je nach dem Grad des Verschuldens zu einer Kürzung der Versicherungsleistung führen kann. Es kommt dabei darauf an, wie stark der Schadeneintritt und die Schadenhöhe beeinflusst wurden. Diese Kürzungen stützen sich auf das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).

Und wie sieht die Beweislage aus – war es grobe Fahrlässigkeit oder nicht?
Ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, wird in der Regel anhand von Polizeiberichten entschieden, zum Beispiel wenn der Modus Operandi einen Einsteigediebstahl durch das offene Fenster zeigt. Es kommt dann auf die genauen Umstände an, wie beim vorherigen Beispiel: Wie lang war das Fenster unverschlossen und wie lang ein Zugang ungehindert möglich? Wie sind die lokalen Verhältnisse: urban oder ländlich? Die Kürzung wird prozentual festgelegt, bei der Einordnung helfen ältere Gerichtsurteile.

Welche Massnahmen empfehlen Sie, um das Diebstahl- und insbesondere das Einbruchrisiko zu minimieren?
Beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses kontrollieren, ob Türen und Fenster geschlossen sind, immer abschliessen, selbst wenn man das Haus nur kurz verlässt. Bei Ferienabwesenheiten Nachbarn, Verwandte und Bekannte darum bitten, ab und zu nach dem Rechten zu sehen. Abwesenheiten nicht auf Social Media posten, und ansonsten die Empfehlungen der Polizei beachten.

Gibt es spezielle Versicherungsangebote oder Rabatte für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die präventive Massnahmen gegen Einbruch ergreifen?
Von der Versicherung anerkannte Alarmanlagen berechtigen (je nach System) bei Zurich zu gewissen Rabatten. Zu beachten ist aber, dass sich die Prämie für die Diebstahlversicherung aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt: Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl. Eine Alarmanlage wirkt sich in der Regel nur auf Ersteren aus und nur dann, wenn sie eingeschaltet ist und der Einbruchdiebstahl zu Hause stattfindet. Der Rabatt hängt also vom jeweiligen System ab, und der Einfluss auf die Prämie ist begrenzt.

Gibt es häufige Missverständnisse zum Thema Einbruchschutz, die Sie ausräumen möchten?
Nach einem Einbruch erhalten Kundinnen und Kunden mit einem guten Versicherungsschutz in der Regel schnell und umfassend Ersatz für den finanziellen Schaden. Was oft bleibt, sind eine grosse Unordnung im Haus, Ärger und Zeitaufwand beim Wiederbeschaffen von Dokumenten sowie ein schlechtes Gefühl. Leider werden Alarmanlagen oft erst nach einem Einbruch installiert, anstatt sie frühzeitig als Präventivmassnahme anzuschaffen.

Inwiefern beeinflussen moderne Technologien wie Smart-Home-Systeme den Einbruchschutz?
Aufgrund der Vielfalt der Angebote lässt sich hier kein Trend erkennen. Systeme, die man selbst installieren kann, sind in der Regel nutzlos. Auch Systeme ohne Anbindung an eine Alarmzentrale geben höchstens ein besseres Gefühl, helfen aber im Ernstfall nicht weiter.

Wie arbeiten Sie mit Sicherheitsfirmen oder der Polizei zusammen, um für das Thema zu sensibilisieren?
Wir arbeiten mit Securitas Direct zusammen, wenn es um Alarmsysteme und Überwachung geht, und mit der Firma Waldis Tresore, deren Tresore wir unseren Kundinnen und Kunden bei Bedarf als zusätzlichen Schutz vor Einbruch oder Diebstahl empfehlen. Aber auch andere Produzenten bieten qualitativ hochstehende Tresore an.

Welche Trends oder Veränderungen beobachten Sie in Bezug auf den Diebstahlschutz im Moment?
Es handelt sich um ein altes Gewerbe, das nach althergebrachten Mustern funktioniert und keinen kurzfristigen Trends unterliegt. Nach wie vor gelten die jahrzehntealten Weisheiten: Gelegenheit macht Diebe, und Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Die verschiedenen Arten von Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl

Es gilt die Entwendung von Sachen durch Täter, die gewaltsam in ein Gebäude oder in einen Raum eines Gebäudes eindringen oder darin ein verschlossenes Behältnis aufbrechen. Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist der Diebstahl durch Aufsperren mit richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern der Täter diese durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung erlangt hat.

Einfacher Diebstahl

Darunter versteht man zum Beispiel den Einschleichdiebstahl – im Unterschied zum Einbruchdiebstahl oder zur Beraubung.

Autorin

Sabine Born

Redakteurin HEV Wohneigentümer

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