Bei der Bekämpfung der Wohnungsknappheit ist rasches Handeln überfällig. Der HEV Kanton Zürich unterstützt daher den Regierungsrat, der den Bundesrat auffordert, den Lärm- und den Ortsbildschutz zu lockern. Denn der Lärm- und der Ortsbildschutz blockieren aktuell Tausende von dringend benötigten neuen Wohnungen. Damit muss Schluss sein. Gleichzeitig muss aber auch der Regierungsrat beim Denkmalschutz endlich vorwärtsmachen.
Der Regierungsrat verlangt vom Bundesrat, dass beim Lärmschutz und beim Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) rasch konkrete Lösungen umgesetzt werden müssen. Sowohl der Lärm- als auch der Ortsbildschutz haben in den letzten Jahren Tausende von neuen Wohnungen blockiert, wenn nicht gar verhindert. Die daraus resultierende Wohnungsknappheit insbesondere in den Städten ist zu einem nicht geringen Teil somit auch selbst verschuldet.
Lärmschutz jetzt lockern
Wegen des strengen Vollzugs der eidgenössischen Lärmschutzverordnung sind in der jüngeren Vergangenheit mehrere Wohnbauprojekte an den Lärmschutzvorgaben gescheitert. Dieses Problem betrifft nicht nur private Bauträger, sondern auch Wohnbaugenossenschaften. Um dieses Problem zu entschärfen und insbesondere im städtischen Raum wieder bauen zu können, muss die auf Bundesebene jüngst gelockerte revidierte Lärmschutzgesetzgebung zügig in Kraft gesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als dass die Referendumsfrist Mitte Januar 2025 ungenutzt abgelaufen ist. Es gibt keinen Grund, länger zuzuwarten und somit dringend benötigten Wohnraum weiterhin zu blockieren.
ISOS zurechtstutzen
Gleichzeitig muss die ISOS-Problematik rasch entschärft werden. Mittlerweile sind zum Beispiel 75 Prozent der Stadt Zürich in diesem Inventar aufgeführt. Somit werden faktisch ganze Quartiere unter Ortsbildschutz gestellt, womit jegliche bauliche Entwicklung erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht wird. Dies gilt umso mehr, als dass in Rekursen nebst dem Lärm- zunehmend auch mit dem Ortsbildschutz argumentiert wird. So kommt es, dass wegen des ISOS laut 'NZZ' aktuell alleine in der Stadt Zürich über 4'000 Wohnungen blockiert sind.
Denkmalschutz modernisieren
Die rigiden Vorgaben und der strenge Vollzug von Lärm- und Ortsbildschutz führen die vom Raumplanungsgesetz geforderte innere Verdichtung immer mehr ad absurdum. Der Zielkonflikt zwischen der inneren Verdichtung einerseits und dem Lärm- sowie dem Ortsbildschutz andererseits wird durch den antiquierten Denkmalschutz noch verschärft. Diese Widersprüche führen dazu, dass das Angebot an Wohnungen verknappt wird.
Deshalb ist nebst dem Bundes- auch der Regierungsrat gefordert, rasch vorwärtszumachen. Im Kantonsrat ist mit der Motion "Wir brauchen ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz", die im Mai 2020 eingereicht wurde, ein Vorstoss hängig, der eine Modernisierung des Denkmalschutzes verlangt. Denn heute werden bei Schutzobjekten – besonders schützenswerten Gebäuden etwa – Veränderungen an der baulichen Substanz durch das Denkmalschutzgesetz oft erschwert. Die Baudirektion ist gefordert, dem Kantonsrat einen Bericht vorzulegen, wie er den Denkmalschutz im Sinne der Motion liberalisieren will.
Wohnungsknappheit bekämpfen
Der Ernst der Lage erfordert von den Behörden auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene ein beschleunigtes, unbürokratisches Vorgehen und eine zügige, pragmatische Lockerung von Lärm-, Ortsbild-, Denkmal- und Heimatschutz. Der HEV Kanton Zürich erhofft sich von einem solch koordinierten Vorgehen der Behörden und einem massiven Bürokratieabbau eine dringend erforderliche Erleichterung der Realisierung von Wohnbauprojekten – insbesondere im städtischen Raum.