Mit dem neuen Stromgesetz ändern sich die Regeln für Photovoltaik – aber die
Wirtschaftlichkeit bleibt. Trotz sinkender Vergütungen rechnet sich eine Solaranlage, wenn Sie den Strom effektiv nutzen. Severin Bäuerle von engitec liefert eine Orientierung zu den Möglichkeiten und Chancen, wie Sie sich aktiv am Strommarkt beteiligen können.
Photovoltaik ist längst kein idealistischer Luxus mehr. Die Technik ist reif, skalierbar und ökonomisch mehr als attraktiv. Auf die Lebensdauer der Anlage gerechnet kostet Sie der Strom vom Dach, von der Fassade oder vom Balkon trotz der anfänglichen Investition deutlich weniger, als wenn Sie ihn vom Elektrizitätswerk einkaufen.
Verunsichernde Schlagzeilen über sinkende Vergütungen können abschrecken. Aber seien Sie beruhigt: Mit dem Mantelerlass eröffnen sich neue Möglichkeiten und die Rechtslage wird klarer und planbarer. Wer 2026 oder danach investiert, sollte diese Änderungen in sein Vorhaben einbeziehen. Wer bereits eine Anlage hat, kann sie durch Ergänzungen anpassen und ebenso von den neuen Regelungen profitieren.
Neue Gesetzeslage
Das neue Stromgesetz, welches am 9. Juni 2024 vom Schweizer Stimmvolk deutlich angenommen wurde, tritt nun schrittweise in Kraft. Das Jahr 2026 bringt damit mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Allerdings wird mit den neuen Spielregeln die lokale Nutzung des Stroms ohne lange Transportwege attraktiver als die Einspeisung ins öffentliche Netz.
Die Vergütungstarife für die Einspeisung ins Stromnetz können von den einzelnen Elektrizitätswerken festgelegt werden, wobei der Bund einen Mindestwert vorgibt. Nur wenige Anbieter fördern aber den Ausbau von PV-Anlagen mit attraktiveren Konditionen. Somit richtet sich die Vergütung in den meisten Fällen nach dem Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE). Die Berechnung dieser Rückliefervergütung geschieht rückwirkend über drei Monate gemittelt, wobei für Anlagen bis zu 30 kW Leistung eine Untergrenze von 6 Rp./kWh beschlossen wurde. Der zu erwartende finanzielle Ertrag liegt dadurch deutlich tiefer als noch vor ein paar Jahren.
Spannend sind aber die Strukturen, um in nachbarschaftlichem Rahmen Strom zu handeln. Neu kann hierzu das bestehende öffentliche Netz genutzt werden, wodurch Stromgemeinschaften gefördert werden und Sie als Produzent auftreten können.
Zu erwähnen ist noch, dass Sie weiterhin auf die einmalige Investitionsvergütung (EIV) durch den Bund zählen können.
Eigenverbrauch vor Einspeisung
Grundsätzlich geht es nun darum, den Ertrag einer Solaranlage bestmöglich zu nutzen. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht teuer einkaufen. Die PV-Anlagen amortisieren sich über Kostenvermeidung und lokalen Stromhandel. Zur Verbrauchsoptimierung einer Solaranlage eignen sich besonders die folgenden Erweiterungen.
Batteriespeicher
In den meisten Fällen ist ein Batteriespeicher der Schlüssel, um die Eigenverbrauchsquote signifikant zu steigern. Sprünge von 30 % Eigennutzung auf 70 % sind keine Seltenheit. Mit der Batterie lässt sich der Solarstrom vom Tag in den Abend- und Nachtstunden nutzen, wenn Sie zu Hause sind, kochen, waschen, fernsehen oder die Wärmepumpe arbeitet.
Beim Speicher ist die richtige Dimensionierung wichtig. Ist dieser zu klein, müssen Sie wieder Strom aus dem Netz beziehen. Ist er zu gross, zahlen Sie für ungenutzte Kapazität. Moderne und immer preiswertere Systeme passen sich automatisch an Ihren Verbrauch an und lernen mit der Zeit, wann Sie Strom brauchen und wann Sie ihn speichern sollten. Zudem kann ein Speicher mit Notstromfunktion den Betrieb wichtiger Geräte jederzeit sicherstellen.
Elektromobilität
Um den Eigenverbrauchsgrad zu steigern, ist ein Elektroauto ein wirksamer Hebel – vorausgesetzt, Sie können das Fahrzeug tagsüber zu Hause laden. Moderne, intelligente Ladestationen geben exakt den Überschuss der PV-Anlage an die Autobatterie ab. So sparen Sie sich die Ausgaben für den Netzbezug oder das Tanken fossiler Brennstoffe. Und manche Automodelle können mit entsprechender Technik auch als Speicher oder gar Notstromquelle für Ihren Haushalt dienen.
Stromgemeinschaften
Bei der gemeinsamen Nutzung einer Solaranlage durch mehrere Parteien im gleichen Verteilnetz spricht man von einem Zusammenschluss. Die Abrechnung erfolgt transparent und automatisiert über eine digitale Plattform oder eine spezialisierte Firma. Solche Stromgemeinschaften sind heute Standard und längst nicht mehr so komplex wie früher. Je nach Ausgangslage sind auch Kombinationen sinnvoll.
ZEV
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) werden mehrere Wohnungen physisch hinter einem Hauptzähler gekoppelt. Die Gemeinschaft tritt dann als ein Grosskunde gegenüber dem Elektrizitätswerk auf, wobei von Eigentümern und Mietern prioritär der Solarstrom direkt genutzt wird. Im laufenden Betrieb ist ein ZEV sehr wirtschaftlich, da keine Netzgebühren anfallen. Mit zusätzlichem administrativen Aufwand sowie mit leicht höheren Investitionskosten ist zu rechnen, da die Messinfrastruktur zuerst aufgebaut werden muss.
vZEV
Mittlerweile sind solche Stromgemeinschaften auch über naheliegende Grundstücksgrenzen hinweg durch die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes möglich. Bei diesem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) fallen weder Installationskosten noch Netznutzungsgebühren an, da es sich um eine rein administrative Lösung handelt.
LEG
Bei der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) wird das öffentliche Stromnetz genutzt, um Elektrizität auf Quartier-, Areal- oder gar Gemeindeebene zu handeln. Durch reduzierte Netznutzungsgebühren entsteht eine Win-win-Situation für Käufer und Verkäufer, da der Strom dem Nachbarn günstiger angeboten werden kann.
Kalkulation ist massgebend
Nachdem nun die Möglichkeiten aufgelistet sind, haben wir für Sie am Beispiel der Stadt Winterthur nachgerechnet. Das folgende Diagramm zeigt exemplarisch und überraschend: Trotz sinkender Vergütung amortisieren sich Anlagen durch die gestiegenen Strombezugskosten und intelligenten Eigenverbrauch oft schneller als gedacht.
Förderungen
Das Angebot an Fördergeldern unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde. Im Zusammenhang mit einer PV-Anlage sind folgende Informationen relevant:
- Der Bund gewährt über die Pronovo AG eine Einmalvergütung (EIV), die je nach Anlagengrösse und Typ zwischen 10 und 20 % der Investitionskosten beträgt.
- Der Kanton Zürich bietet keine direkten PV-Subventionen, aber indirekte Unterstützung durch Steuerabzüge und Förderung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Die Investitionskosten können wie in den meisten Kantonen zu 100 % von den Steuern abgezogen werden.
- Je nach Gemeinde und Kanton können Zusatzgelder für PV-Anlagen bestimmter Grössen, sowie für Batterien oder Machbarkeitsstudien beantragt werden.
Die Antragsprozesse sind äusserst strikt, oft zeitlich begrenzt und budgetiert. Frühzeitiges Abklären lohnt sich. Da hilft unser Erfahrungsschatz. Als Fachpartner übernehmen wir für Sie auch die Anmeldung bei den entsprechenden Stellen, damit kein Förderfranken verloren geht. Also, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.
Über engitec AG
engitec ist ein aufstrebendes Unternehmen im Raum Winterthur, spezialisiert auf Photovoltaik-Anlagen und alles, was dazugehört. Die versierten Fachkräfte brennen für die erneuerbaren Energien und helfen Ihnen gerne, in die Zukunft zu investieren. Melden Sie sich ungeniert.
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