Jump to main content
Logo HEV Region Winterthur Mitglied werden

Visitor notice

Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

Jetzt kostenlos downloaden

Wer vermietet denn da?

Datum
Kategorien

Glaubt man den Verlautbarungen von Politik und Medien so ist im Zweifelsfall immer der Vermieter der Schuldige, wenn Missstände auftauchen. Auch unser sehr weit ausgebauter gesetzlicher Mieterschutz geht davon aus, dass Vermietern eher nicht zu trauen ist. Der Schutz des Vermieters vor Mietern, die man niemandem wünscht, ist da eher unterentwickelt. Insgesamt darf man sicher festhalten, dass die überwiegende Mehrzahl der Mietverhältnisse friedlich ablaufen. Interessant ist aber, wem die Mietwohnungen gehören.

Ein Blick in die Statistik zeigt eine enorme Verschiebung beim Besitz von Mietwohnungen. Die Zahl privater Personen, welche vermieten, hat in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen und ist weiter im Sinken begriffen. Die Ursachen sind noch wenig erforscht. Für manchen Gewerbetreibenden war in der Vergangenheit ein Miethaus fester Bestandteil seiner Altersvorsorge. Ohne Zweifel hat auch der Ausbau des Mieterschutzes zum Rückzug natürlicher Personen aus dem Wohnungsmarkt beigetragen. Es sind denn auch vornehmlich Privatpersonen, welche die Beratungsdienste des HEV in Anspruch nehmen.

Gestiegen ist dagegen die Zahl privater Firmen, was auf den Umstand zurückzuführen ist, dass aufgegebene Industrieareale mit Wohnbauten bestückt wurden, wie dies in Winterthur und der Stadt Zürich der Fall ist. Auch die öffentliche Hand ist ein zunehmend wichtiger Player auf dem Wohnungsmarkt. So besitzt die Stadt Zürich fast 7 Prozent der Wohnungen im Stadtgebiet und ist damit ein relevanter Akteur. Gesamtschweizerisch besitzt die Stadt Zürich gar 32 Prozent aller Wohnungen in kommunalem Besitz.

Kleinere Gemeinden sind immer mehr genötigt, für bestimmte Zielgruppen wie Asylsuchende oder ältere Personen geeigneten Wohnraum zu besitzen. Die Mehrzahl der kommunalen Wohnungen werden insbesondere in den Städten nach bestimmten Kriterien wie Einkommen, Vermögen, Familiengrösse vergeben. Veränderungen während der Dauer des Mietverhältnisses werden dabei oft nicht registriert und führen, wenn die Kriterien nicht mehr erfüllt werden, oft nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses, wohl aber zu unerfreulichen Schlagzeilen.

Angesichts der Entwicklungen auf dem Vermietermarkt müsste sich eigentlich das stereotypische Bild des privaten Abzockers oder „Feierabendvermieters“ deutlich ändern.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat und Präsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

Warenkorb

 Artikel