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Wert vor 20 Jahren bei der Grundstückgewinnsteuer

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Beim Verkauf einer Liegenschaft, welche man lange besessen hat, kann bei der Grundstückgewinnsteuer der Verkehrswert vor 20 Jahren eingesetzt werden. Dieser wird vom Steueramt berechnet und dem Eigentümer mitgeteilt. Untersuchungen vom Hauseigentümerverband zeigen, dass dieser Wert häufig zu tief berechnet wird und der Hausverkäufer deswegen zu hohe Steuern bezahlen muss.

Die Erträge aus der Grundstückgewinnsteuern sind in den letzten Jahren stark angestiegen und sind für Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle. Da es bei der Grundstückgewinnsteuer um sehr hohe Geldbeträge geht, sollte der Hausverkäufer diese sorgfältig erstellen. Das gilt insbesondere für Hausverkäufer welche eine Liegenschaft verkaufen, welche lange im Besitz war. Dabei sollte der vom Steueramt berechnete und mitgeteilte Verkehrswert vor 20 Jahren kritisch überprüft werden. Der Hauseigentümerverband (HEV) Region Winterthur hat in Untersuchungen und bei eigenen Mandaten festgestellt, dass der vom Steueramt mitgeteilte Verkehrswert häufig zu tief ist und der Hausverkäufer deswegen zu hohe Grundstückgewinnsteuern bezahlen muss.

Im Artikel vom Landbote wird auf die Problematik der zu tiefen Berechnung des Wert vor 20 Jahren hingewiesen.

Es gab allerdings auch schon Kritik. Der Hauseigentümerverband Winterthur und Region hatte in Leserbriefen mehrfach beanstandet, dass das Steueramt den früheren Verkehrswert zu tief geschätzt und so zu viel Steuern abgeschöpft habe. Das Thema landete auf dem politischen Tapet. Der Stadtrat sah allerdings keinen Handlungsbedarf.

Landbote vom 25. Februar 2023

Da gemäss dem Zeitungsartikel das Winterthurer Steueramt die Grundstückgewinnsteuer auch für über 50 Gemeinden erstellt, sollten Hausverkäufer auch in diesen Gemeinden den Verkehrswert vor 20 Jahren kritisch prüfen.

Landbote vom 25. Februar 2023

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Weitere Informationen zum Wert vor 20 Jahren bei der Grundstückgewinnsteuer finden Sie in diesem Artikel: Grundstückgewinnsteuer - Verkehrswert vor 20 Jahren

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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