Die «Strommarktöffnung light» in der Schweiz ist ein Teil der vollständigen Liberalisierung, die allen Haushaltungen und kleineren Gewerben die freie Wahl des Stromlieferanten ermöglichen soll. Damit verbunden ist seit dem 1. Januar 2026 auch die Möglichkeit, dass Privathaushalte untereinander mit Strom handeln können – und zwar indem sie sich an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft, kurz: LEG, beteiligen.
Wer eine PV-Anlage auf dem Dach seines Wohnhauses besitzt, kennt dieses Problem: Scheint die Sonne kräftig und läuft die Stromproduktion auf Hochtouren, kann der Haushalt den erzeugten Strom meist nicht vollständig selbst nutzen. Der überschüssige Strom wird ins Netz des Versorgers eingespeist und dafür nur zu einer vergleichsweise tiefen Vergütung abgenommen.
Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes wird ab 2026 auch eine lokale Marktöffnung eingeführt. Haushalte innerhalb derselben politischen Gemeinde, die dem gleichen Netzversorger angeschlossen sind, können den auf ihren Dächern produzierten Strom untereinander handeln. Voraussetzung dafür ist der Zusammenschluss zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
So funktioniert eine LEG
Gehen wir von einem möglichen, klassischen Modell aus: In einem grösseren Quartier befinden sich zwei bis drei Einfamilienhäuser, ein Landwirtschaftsbetrieb, zwei Mehrfamilienhäuser sowie ein Gewerbebetrieb. Der Bauernhof, der Gewerbebetrieb und eines der Mehrfamilienhäuser verfügen über eine PV-Anlage auf dem Dach. Sowohl die Stromproduzenten als auch die Nicht-Produzenten haben sich zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammengeschlossen. Dadurch können sie das Stromnetz ihres lokalen Netzbetreibers zu einem reduzierten Tarif nutzen, um sich gegenseitig mit selbst erzeugter Elektrizität zu versorgen oder Strom an LEG-Mitglieder ohne eigene Produktionsanlage zu verkaufen. Reicht die Solarproduktion nicht aus, stellt der Energieversorger zusätzlich Strom zur Verfügung und sorgt so für die Versorgungssicherheit.
So funktioniert LEG beim Stadtwerk Winterthur
Stadtwerk Winterthur hat in ganz Winterthur öffentlich zugängliche LEG angelegt. Alles ist bereit, dass sich jeder Haushalt (und jede Firma) zu einer LEG anmelden und ab 2026 Solarstrom in einer LEG verkaufen oder nutzen kann.
Solarstromproduzierende und -konsumierende im gleichen Quartier finden sich über die Plattform www.leghub.ch Sie können dort digital die Stromlieferung untereinander vereinbaren. In den LEG von Stadtwerk Winterthur wird Solarstrom-Produktion und -Verbrauch mit der Energierechnung abgerechnet. Die Stromproduzierenden bezahlen für die Dienstleistung Abrechnung/Komfort LEG eine Gebühr von 2 Rappen pro Kilowattstunde verkauften LEG-Solarstroms.
Stadtwerk Winterthur betreibt nahezu flächendeckend LEG in Winterthur und rechnet sie für Strom-Produzierende ab. Damit die LEG für Konsumierende sichtbar sind, muss mindestens eine PV-Anlage angemeldet sein.
Der Preis für LEG-Solarstrom ist für die Konsumierenden günstiger als das Standard-Stromprodukt Klima Silber – und vollständig erneuerbar. Wird der Solarstrom im Versorgungsgebiet der gleichen Transformatorenstation (TS) produziert, erhält der Konsumierende einen Rabatt von 40 Prozent auf die Netznutzung. Das ist vom Bund so festgelegt.
Das muss man wissen
Gleiche Gemeinde, gleiches Netzgebiet
Voraussetzung für die Bildung einer LEG ist, dass sich alle Teilnehmenden innerhalb derselben Gemeinde, demselben Netzgebiet sowie auf derselben Netzebene befinden. Für den Stromaustausch dürfen keine Spannungsebenen über 36 kV beansprucht werden.
Weniger Stromkosten
Auf dem innerhalb der LEG ausgetauschten Strom profitieren die LEG-Teilnehmenden von einem reduzierten Netznutzungsentgelt. Der Abschlag beträgt standardmässig 40 Prozent bzw. 20 Prozent, wenn für den Stromaustausch eine Spannungstransformation in Anspruch genommen wird. Eine Spannungstransformation bezeichnet den Prozess der Änderung des Wertes einer elektrischen Spannung, in der Regel mit Hilfe eines Transformators. Dieser Prozess wird typischerweise verwendet, um Spannungen für verschiedene Anwendungen anzupassen.
Mindest-Anschluss-Leistung
Neben weiteren Kriterien für eine erfolgreiche Bildung einer LEG ist insbesondere die Mindest-Produktionsleistung einer Energieerzeugungsanlage von mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller LEG-Teilnehmenden Voraussetzung.
Das Modell auf drei Ebenen
Die Bildung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft basiert auf einem Modell mit drei Ebenen: Betreibende, Stromproduzierende und Stromkonsumierende.
- LEG-Betreibende gründen die LEG und definieren die geltenden Konditionen. Sie sind zudem für die administrative und Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zuständig.
- Die Stromproduzierenden treten mit ihren Produktionsanlagen einer LEG bei und verkaufen den nachhaltig produzierten Strom an alle Teilnehmenden. Für den eingespeisten Strom erhalten sie eine vereinbarte Vergütung.
- Die Stromkonsumierenden treten einer LEG bei, um den nachhaltig produzierten Strom zu verbrauchen. Dafür erhalten sie eine Rechnung vom LEG-Betreibenden oder dem Energieversorgungsunternehmen.