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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Windpark: Die Chancen sind gleich null

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Gegen den geplanten Windpark zwischen Wuppenau und Braunau hat die Gemeinde Wuppenau TG Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Dabei geht es um die Wahrung der Gemeindeautonomie und das Recht der Anwohnerinnen und Anwohner über die Installation von Windparks mitzuentscheiden. Der Verein "Pro Wind Thurgau" zitiert in den Wiler Nachrichten die Analyse "Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise" vom HEV Region Winterthur.

In den Wiler Nachrichten vom 4. April 2024 informiert Stefan Mischler, Präsident Verein "Pro Wind Thurgau", warum sein Verein kein Verständnis hat, dass der Gemeinderat von Wuppenau im Kanton Thurgau Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat. Im Interview mit der Zeitung zitiert Stefan Mischler auch die Analyse "Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise" vom HEV Region Winterthur.

Wiler Nachrichten: Haben Sie ein konkretes Beispiel?

Stefan Mischler: Nehmen wir die angesprochene Behauptung des HEV Winterthur zur Wertminderung von Liegenschaften. Es gibt zwei wissenschaftliche Studien in der Schweiz, die belegen, dass Windräder für die Entwicklung der Liegenschaftspreise nicht relevant sind.

Eine der erwähnten Schweizer Studien ist vermutlich der Bericht von Wüest Partner, welcher auch in der HEV-Analyse "Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise" wie folgt zitiert wird:

Schweiz, Bericht Wüest Partner: Im Auftrag vom Kanton Thurgau hat das Beratungsunternehmen Wüest Partner 2019 die Preiswirkung von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser untersucht. Dafür wurden mit einem GIS-basierten hedonischen Modell die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser im Umkreis von bis zehn Kilometern ausgewertet. Im Fazit kommt Wüest Partner zum Ergebnis, dass mit den zur Verfügung stehenden Daten keine abschliessende Aussage möglich ist. Der gewählte Untersuchungsperimeter von zehn Kilometern erscheint als zu grosszügig, da die stärksten Beeinträchtigungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen wie etwa Lärm oder Schattenwurf nur innerhalb einer relativ kleinen Distanz wirksam seien.

In seinem Fazit kommt Wüest Partner zum Schluss, dass mit den verfügbaren Daten keine abschliessende Aussage möglich ist. Zudem sei der gewählte Untersuchungsperimeter von 10 km zu gross, weil die stärksten Beeinträchtigungen von Windenergieanlagen in einer relativ kurzen Distanz wirksam sind. Somit deckt sich das Fazit von Wüest Partner nicht mit der Aussage von "Pro Wind Thurgau".

Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise

HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert hat in seiner Analyse untersucht, wie hoch die Wertminderung bei bewohnten Liegenschaften ist, wenn in der Nähe Windturbinen gebaut werden. Dabei wurden als Grundlage die im Kanton Zürich geplanten Windturbinen genommen. Das Fazit zur Wertminderung bei Immobilien durch Windenergieanlagen lautet:

Die Wertminderung von Immobilien aufgrund der Immissionen von Windenergieanlagen ist abhängig vom Abstand zur Windenergieanlage. Bei einem Abstand von 300 Metern beträgt die durchschnittliche Wertminderung rund 25 Prozent. Ab einem Abstand von 500 bis 1’000 Metern wird der Planungswert der Lärmschutzverordnung für Wohnzonen eingehalten und die Wertminderung reduziert sich in 1'000 Metern Entfernung auf durchschnittlich 8 Prozent. Die Wertminderung beträgt bei einem Abstand von zwei Kilometern noch 5 Prozent und wird sich weiter reduzieren, solange die Windenergieanlage sichtbar ist. Ab einer Distanz von zehn Kilometern haben Windenergieanlagen keinen Einfluss mehr auf die Immobilienpreise.

Link zur ausführlichen HEV-Analyse: Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise

Den Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert als Reaktion auf diesen Artikel in den Wiler Nachrichten sowie weitere Informationen und die erwähnte Studie von Wüest Partner finden Sie in diesem Artikel: Windturbinen mindern den Immobilienwert

Wiler Nachrichten vom 4. April 2024

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