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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Winterthur soll eine Gartenstadt bleiben

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Winterthur ist die Gartenstadt der Schweiz. Diese Auszeichnung verdankt die Stadt der vielen Einfamilienhausquartieren mit den dazugehörigen kleinen Gärten. Mit der neuen Parkplatzverordnung ist diese Auszeichnung aber in Gefahr, die Gärten müssen Veloabstellbauten weichen. Bei jedem Haus, also auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern, müssen überdachte Veloabstellplätze gebaut werden.

Was bei Mehrfamilienhäusern sinnvoll ist, macht dagegen bei Einfamilienhäusern keinen Sinn. Warum muss die 80jährige Einfamilienhausbesitzerin Veloabstellplätze bauen, wenn sie gar nicht Velo fährt? Warum muss der Einfamilienhausbesitzer einen Veloabstellplatz bauen, wenn er sein 4000 Franken teures Velo sowieso ins Haus nimmt?

Der Hauseigentümerverband hat gefordert, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf Vorschriften für Veloabstellplätze verzichtet werden soll. So hätte ein bürokratischer Unsinn vermieden werden können und jeder Eigentümer hätte selber entscheiden können, wie und wo er sein Velo auf seinem Grundstück abstellt. Leider wurde dieser Antrag vom Stadtrat nicht berücksichtigt.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gemeinderat diese unnötige Vorschrift streicht und nur die wirklich wichtigen Punkte in der Parkplatzverordnung regelt. So kann Winterthur auch in Zukunft eine stolze Gartenstadt bleiben und muss die Gartenanlagen nicht mit Veloabstellplätzen verbauen.

Landbote vom 30. Juni 2018

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Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert im Landbote vom 30. Juni 2018.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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