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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Energetische Sanierung von Immobilien

Datum

Mit dem geänderten Energiegesetz gelten im Kanton Zürich ab dem 1. September 2022 neue Vorschriften beim Heizungsersatz. Es dürfen nur noch klimaneutrale Heizsysteme eingebaut, wie etwa Wärmepumpen oder Holzheizungen, oder die Liegenschaft an die Fernwärme angeschlossen werden. Eine Öl- oder Gasheizung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bis 2030 müssen zudem elektrische Gebäudeheizungen und zentrale elektrische Wassererwärmer durch klimafreundliche Anlagen ersetzt werden. Weitere Informationen zum geänderten Zürcher Energiegesetz finden Sie hier.

Gebäudehülle

Speziell bei älteren Liegenschaften empfiehlt es sich, vor einem Heizungsersatz die Gebäudehülle auf energetische Schwachstellen zu prüfen. Wärmeverluste treten häufig bei der Fassade, den Fenstern, dem Dach oder der Kellerdecke auf. Möchte man die Gebäudehülle energetisch optimieren, sollte dies zusammen mit dem Heizungsersatz gemacht werden. Damit kann die neue Heizung richtig dimensioniert werden und es ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten bei der Heizsystemwahl.

Fördergelder

Für energetische Sanierungen gibt es zahlreiche Förderprogramme und es ist absehbar, dass weitere Fördergelder dazukommen. Damit Hauseigentümer herausfinden welche Angebote bei einer energetischen Sanierung in Frage kommen, bietet die Webseite Energiefranken www.energiefranken.ch eine einfache Unterstützung. Mit Eingabe der Postleitzahl des Gebäudestandorts werden alle Förderprogramme des Kantons, der Gemeinde und des regionalen Energieversorgers aufgelistet. Dabei werden auch Förderbeiträge für den Ersatz von Haushaltsgeräten aufgeführt.

Damit Hauseigentümer von den verschiedenen Fördergeldern profitieren können, müssen diese in der Regel vor der Baubewilligung, auf jeden Fall aber vor der Umsetzung beantragt werden. Aus diesem Grund sollten mögliche Förderbeiträge frühzeitig berücksichtigt werden, damit die erforderlichen Vorgaben in die Planung miteinbezogen werden können.

Empfehlungen

Wenn sich die Lebensdauer der Öl- oder Gasheizung dem Ende nähert, sollten Hauseigentümer rechtzeitig den Wechsel auf ein neues Heizsystem planen, um ein teures Heizungsprovisorium zu vermeiden. Bei älteren Liegenschaften sollte zudem eine energetische Sanierung der Gebäudehülle geprüft werden, damit die neue Heizung richtig dimensioniert wird.

Hauseigentümer lassen sich am besten von einem unabhängigen Fachexperten beraten, welcher auch Empfehlungen für die Gebäudehüllensanierung geben kann. Man kann auch eine Heizungsfirma anfragen, idealerweise eine Firma welche mehrere Heizsysteme anbietet.

Weitere Informationen zu Förderbeiträgen gibt es in diesem Ratgeber.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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