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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Förderbeiträge für energetische Gebäudesanierungen

Datum

Förderprogramme im Gebäudebereich werden vom Bund, den Kantonen, Gemeinden und Energieversorgern angeboten. Für den Hauseigentümer ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten.

Seit mehreren Jahren werden energetische Gebäudesanierungen und neu installierte Energiesysteme durch Fördergelder von Bund, Kantonen, Gemeinden und Energieversorgern unterstützt. Für den Hauseigentümer ist es dabei nicht immer einfach, den Überblick zu behalten, für welche Massnahmen Fördergelder ausbezahlt werden. In diesem Ratgeber werden die verschiedenen Förderprogramme erklärt und aufgezeigt, wo man detaillierte Informationen zu den konkreten Förderprogrammen in der entsprechenden Gemeinde erhält.

Gebäudeprogramm

2010 wurde vom Bund das Gebäudeprogramm lanciert. Dieses wird aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgaben finanziert. Zu Beginn dieses Programms war es zweigeteilt in einen national und einen kantonal gesteuerten Teil. 2017 wurde das Gebäudeprogramm neu organisiert. Die Kantone sind jetzt vollumfänglich zuständig sowohl für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle als auch für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung. So können die Kantone ihre Förderangebote noch gezielter auf ihre Region ausrichten. Die Finanzierung erfolgt wie bis anhin über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln. 2018 wurden insgesamt 211 Millionen Franken an Fördergeldern ausbezahlt. Weitere Informationen zum Gebäudeprogramm gibt es auf: www.dasgebaeudeprogramm.ch.

Förderprogramm Kanton Zürich

Im Kanton Zürich ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft der Baudirektion für die Förderprogramme zuständig. Bei der Gebäudehülle werden aktuell Wärmedämmungen bei der Fassade, beim Dach und bei Wänden und Böden gegen das Erdreich mit Beiträgen gefördert. Ebenfalls werden Gesamtsanierungen oder Neubauten gefördert, wenn diese ein bestimmtes Minergie-Zertifikat aufweisen. Über das Programm der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation werden Wärmeverbünde aus Abwärme oder Biomasse finanziell unterstützt. Durch das Förderprogramm ProKilowatt werden Investitionen zur Verminderung des Stromverbrauchs unterstützt. Beiträge werden ausbezahlt beim Ersatz einer Heizungs-Umwälzpumpe oder für die Optimierung einer Beleuchtungsanlage in einer bestehenden Nicht-Wohnbaute. Eigentümer von Wohnbauten in der Flughafenregion erhalten durch das Förderprogramm „Wohnqualität Flughafenregion“ Förderbeiträge für schallschutztechnische Massnahmen. Weitere Informationen zu den vom Kanton Zürich unterstützten Massnahmen gibt es auf: www.energiefoerderung.zh.ch.

Neben der Förderung von baulichen Massnahmen werden im Kanton Zürich auch verschiedene Beratungen finanziell unterstützt. Dafür haben die Baudirektion Kanton Zürich, die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich und die Zürcher Kantonalbank 2013 gemeinsam das Programm „starte!“ lanciert. Mit diesem Programm erhält der Hauseigentümer einen Gebäudeenergieausweis GEAK Plus zum Spezialpreis, Vergünstigungen bei Beratungen zum Heizungsersatz, der Nutzung von Sonnenenergie und zur Finanzierung. Weitere Informationen zum Programm „starte!“ gibt es auf: www.starte-zh.ch.

Im Dezember 2019 hat der Regierungsrat angekündigt, dass in den nächsten vier Jahren zusätzliche Fördergelder bereitgestellt werden sollen. Der Kanton möchte 33 Millionen Franken dafür ausgeben. Damit würden mit den Beiträgen des Bundes insgesamt 180 Millionen Franken als Fördergelder zur Verfügung stehen. Welche Massnahmen konkret gefördert werden und mit welchem finanziellen Betrag ist noch unklar. Der Regierungsrat wartet ab, ob der Kantonsrat den Rahmenkredit genehmigt, bevor die Massnahmen bestimmt werden. Es ist aber anzunehmen, dass der Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen oder moderne Holzheizungen gefördert wird.

Förderprogramme Gemeinden und Energieversorger

Verschiedene Gemeinden und Energieversorger im Kanton Zürich bieten eigene Förderprogramme an oder unterstützen die kantonalen Förderprogramme mit zusätzlichen finanziellen Beiträgen. Illnau-Effretikon fördert zum Beispiel Energieversorgungssysteme wie Sonnenenergie und Holzheizungen und Stadtwerk Winterthur erhöht den zugesicherten Betrag aus dem Gebäudeprogramm mit zusätzlichen 50 Prozent.

Für den Hauseigentümer ist es aufgrund der unterschiedlichen Förderprogrammen der Kantone, der einzelnen Gemeinden und der regionalen Energieversorger schwierig, den Überblick über alle verfügbaren Angebote zu behalten. Eine einfache Möglichkeit bietet die Webseite Energiefranken. Mit Eingabe der Postleitzahl des Gebäudestandorts werden alle Förderprogramme des Kantons, der Gemeinde und des regionalen Energieversorgers aufgelistet. Dabei werden auch Förderbeiträge für den Ersatz von Haushaltsgeräten aufgeführt. Weitere Informationen zu dieser Webseite gibt es auf: www.energiefranken.ch.

Damit Hauseigentümer von den verschiedenen Fördergeldern profitieren können, müssen diese in der Regel vor der Baubewilligung, auf jeden Fall aber vor der Umsetzung beantragt werden. Aus diesem Grund sollten mögliche Förderbeiträge bereits bei der Planung berücksichtigt werden, damit die erforderlichen Vorgaben von Anfang an in die Planung miteinbezogen werden können.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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