Wenn Stockwerkeigentümer ihre Eigentumswohnung vermieten möchten, gilt für diese Vermietung das Mietrecht. Aus diesem Grund ist neben dem Mietvertrag auch das Anfangsmietzinsformular abzugeben, wenn dies im Kanton vorgeschrieben ist. Bei den Nebenkosten muss der Vermieter beachten, dass nicht alle Kosten aus der Stockwerkeigentümerabrechnung an den Mieter weiterverrechnet werden können. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert was Stockwerkeigentümer bei der Vermietung ihrer Eigentumswohnung beachten sollten.