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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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HEV Tipp #29 – Schlichtungsverhandlung bei Mietzinserhöhung

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Nachdem der Referenzzinssatz gestiegen ist, wurden viele Mietzinserhöhungen ausgesprochen. Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte erlaubt eine Mietzinserhöhung um 3 Prozent. Zusätzlich zum Referenzzinssatz kann der Mietzins um 40 Prozent der Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung erhöht werden. Während die Erhöhungen bei Referenzzinssatz und Teuerung in der Regel unbestritten sind, gehen die Meinungen bei der Kostensteigerung auseinander. Viele Mieter haben die Mietzinserhöhung angefochten und es kommt zum Verfahren vor der Schlichtungsbehörde. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert wie eine solche Schlichtungsverhandlung abläuft und gibt Empfehlungen für die Vermieter.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es in diesem HEV-Ratgeber.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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