Wenn man älter wird überlegen sich viele Hauseigentümer aus dem Einfamilienhaus auszuziehen und die Liegenschaft an ein Kind zu übergeben. Damit die Übergabe der Liegenschaft an ein Kind keine Probleme und Ärger gibt, müssen ein paar wichtige Punkte beachtet werden. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert welche Möglichkeiten es gibt, was bei der Grundstückgewinnsteuer sowie der Ausgleichspflicht beachtet werden muss und welche weitere Punkte beachtet werden sollten, wenn man seine Liegenschaft an ein Kind übergeben möchte.