Viele Stockwerkeigentümergemeinschaften wollen ihre Liegenschaft energetisch sanieren oder Ladestationen für Elektroautos einbauen. Damit diese baulichen Massnahmen umgesetzt werden können, müssen diese an der Eigentümerversammlung traktandiert und mit dem erforderlichen Quorum beschlossen werden. Je nach dem ob es sich um eine notwendige oder nützliche bauliche Massnahme handelt ist das einfache oder das qualifizierte Mehr erforderlich. Bei luxuriösen Massnahmen ist die Zustimmung aller Stockwerkeigentümer erforderlich. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert was bei energetischen Sanierungen im Stockwerkeigentum beachtet werden muss und wie sinnvolle bauliche Massnahmen am besten ermöglicht werden können.