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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Kaufvertrag von Neubauten vorher prüfen lassen

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Beim Kauf einer Neubauwohnung sollte der Kaufvertrag sorgfältig geprüft werden, so können spätere Überraschungen vermieden werden.

Für Hauseigentümer ist es ein Albtraum, wenn ein neugebautes Haus wegen Baupfusch nach wenigen Jahren saniert werden muss. Wenn der Generalunternehmer dann auch nicht mehr dafür belangt werden kann, wird es zum finanziellen Fiasko. Die Rechte von Haus- und Wohneigentümer sollten verbessert werden. Dafür hat der Ehrenpräsident des HEV Region Winterthur, alt Nationalrat Markus Hutter, schon 2012 die parlamentarische Initiative für faire Rügefristen im Werkvertragsrecht eingereicht. Nach mehreren Verzögerungen sollte diese nun endlich vom Bundesrat behandelt werden.

Jeder Käufer eines Neubaus kann sich aber auch selber vor diesem Albtraum und dem möglichen finanziellen Fiasko schützen. Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags sollte dieser durch einen unabhängigen Fachexperten geprüft werden. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, ob die Budgetpositionen den Vorstellungen entsprechen, die Mängelrechte nicht abgetreten werden und dass der Käufer bei einem Konkurs des Unternehmers genügend geschützt ist.

Der Rechtsabteilung des HEV Region Winterthur hat schon viele Kaufverträge geprüft und oft wurden diese zum Nachteil des Käufers formuliert. Wenn der Käufer diese Nachteile kennt, kann er Anpassungen verlangen und sich damit vor einem finanziellen Fiasko absichern. Mit einem fairen Verkäufer sind in der Regel Vertragsanpassungen möglich. Wenn nicht, dann weiss der Käufer was auf ihn zukommen kann. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auf den Kauf dieser Liegenschaft zu verzichten.

Da es sich beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses immer um eine sehr grosse finanzielle Investition handelt, empfehle ich jedem Kaufinteressenten den Vertrag eines Neubaus vor Unterzeichnung durch einen unabhängigen Fachexperten prüfen zu lassen. So kann verhindert werden, dass aus dem Traum vom neuen Eigenheim ein Albtraum wird.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

Leserbrief im Landbote vom 3. Mai 2019

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