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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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„Mein Zuhause ist so schön, aber viel zu gross!“ Neue Wohn-Potenziale für das Alter entdecken

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Wenn die Kinder ausgeflogen sind ist das Haus zu gross und viele Hauseigentümer machen sich Gedanken in eine kleinere Wohnung zu ziehen.

Mit fortschreitendem Alter verändern sich auch die Wohnbedürfnisse. Und vor allem für die fast 50 Prozent der Rentnerhaushalte, welche selbstbewohntes Wohneigentum besitzen und nutzen, stellen sich spannende Fragen, wie sie ihre Wohnzukunft gestalten möchten. So lange wie möglich im eigenen Heim bleiben, dieses altersgerecht umbauen, an die Nachkommen weitergeben oder gar verkaufen? Es bieten sich aber auch andere Möglichkeiten, an die in einer ersten Phase meistens nicht gedacht wird. Der Wunsch nach weniger Wohnfläche und geringerem Unterhalt wird bei der älteren Generation immer grösser, denn ein grosses Eigenheim kann im Rentenalter auch zu einer Belastung werden. So gilt es, die persönliche und altersgerechte Wohnform zu finden und frühzeitig zu planen.

Vom belebten Familienhaus zum viel zu grossen Ruhesitz

Wohneigentümer im dritten Lebensabschnitt schauen meist auf viele Lebensjahre im Eigenheim zurück. Der Traum vom Haus mit Garten wurde verwirklicht, als sich das Bedürfnis nach mehr Platz äusserte, Familiengründung ein Thema war, sich Nachwuchs ankündigte oder die Kinder bereits die Familie bereicherten. Solange die Kinder daheim wohnten und der Unterhalt des Hauses mühelos erledigt werden konnte, war das Einfamilienhaus die ideale Wohnlösung. Die Familienphase ist jedoch von begrenzter Dauer. Irgendwann ziehen die Kinder aus und bauen sich ihr eigenes Leben auf. Die Räume im Haus sind leer und ungenutzt. So stellen sich Eltern die Frage: Was geschieht nun mit dem einstig für eine mehrköpfige Familie erstellte Haus, welches für das Ehepaar dann meist zu gross wird, wenn die Kinder ausgezogen sind? Die Pflege von Haus und Garten bleibt anspruchsvoll und zeitintensiv – ja übersteigt irgendwann gar die eigenen Kräfte. Vielleicht möchte man im Alter seine Zeit auch anderen Dingen widmen und ist so auf der Suche nach Lösungen für angepasste Wohnformen.

Hauseigentümer äussern häufig ihren Wunsch, das vertraute Haus und das gewohnte Wohnumfeld im Alter so lange wie möglich beizubehalten. Zum Bleiben motivieren nicht nur emotionale Aspekte, sondern auch finanzielle Vorteile, wie tiefe Wohnkosten dank Schuldentilgung über die Jahre hinweg. Und trotzdem: Wenn ein Haus zu gross wird, sollten alternative Lösungen gesucht werden, die dem Alter und vor allem dem persönlichen Bedürfnis sowie den finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Nur so macht das Wohnen auch im Alter Freude.

Ein Verkauf des Hauses und Ersatzbeschaffung durch eine kleinere Eigentumswohnung ist eine Möglichkeit. Oder aber das Haus durch die Auflösung von Raum- und Flächenreserven erweitern und in zwei Parteien aufteilen – dann als Mehrgenerationenhaus nutzen - ist eine andere.

Bevorzugte Wohnformen im Alter

Die Optionen und Angebote sind vielfältig. Die heutige Zeit bietet einen bunten Blumenstrauss an Auswahlmöglichkeiten über vorstellbare Wohnformen im Alter. Gemäss einer Studie des Instituts für Wealth & Asset Management der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), welche im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) bei HEV-Mitgliedern durchgeführt wurde, sind bei den befragten Teilnehmern Eigentumswohnungen die bevorzugteste Wohnform im Alter, gefolgt von Einfamilienhäusern. Aber auch Mietwohnungen, betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften oder Alters- und Pflegeheime sind durchaus Wohnformen, die sich die Befragten vorstellen könnten.

Das Potential des Eigenheimes neu definieren

Eigentümer haben die Wahl, wie sie im Alter wohnen möchten und was mit ihrem Wohneigentum geschehen soll: Behalten und Belassen, Verkaufen oder Vererben. Es bietet sich aber auch die Option der Umnutzung mit Um- und Ausbauen, Erweitern und Aufstocken, Abparzellieren und Teilverkäufen. So kann die Eigentümerschaft im gewohnten Umfeld bleiben – dies einfach in bedürfnisangepasstem Wohnraum. Wohneigentum bietet einen Handlungsspielraum, der genutzt werden kann, um die Liegenschaft den sich ändernden Bedürfnissen anzupassen. Zum Beispiel lässt sich ein Haus durch Teilen, Anbauen, Aufstocken oder Ausbauen so umgestalten, dass anstelle von einer Wohneinheit sich darin gut Platz für zwei Parteien bietet. Für eine Erweiterung ist es unumgänglich, die rechtlich zulässige Nutzung gemäss den Bestimmungen der kommunalen Bau- und Zonenordnung anzuschauen und zu klären, ob noch Potential zur Ausschöpfung vorhanden ist. Manchmal stehen auch Möglichkeiten offen, an die man oft gar nicht gedacht hätte. Ein Neubau mit mehreren Wohnungen kann sich bei älteren Liegenschaften mit grossem Umschwung und freier Ausnützungsquote ebenfalls als Möglichkeit erweisen. Bei solchen Renditeobjekten sollte vorher aber eine seriöse Potential-Analyse durchgeführt werden lassen. Hierbei wird ermittelt, welche Investitionen sinnvoll sind und mit welchen Mietzinsen kalkuliert werden kann, um einen attraktiven Ertrag zu erwirtschaften. Es empfiehlt sich wiederum ein frühzeitiges und klärendes Gespräch mit der Bank.

Und ansonsten bietet sich immer noch die Möglichkeit eines Verkaufes an Dritte an – die Verkaufsabteilung des HEV Region Winterthur kann Hauseigentümer dabei professionell und seriös unterstützen.

Sinnvolle Investition für Vorteile aller Beteiligten

Wenn sich Eigentümer für die Variante «Weiterbauen» entscheiden, erscheinen im ersten Augenblick die damit verbundenen Kosten als Hindernis. Eine zusätzliche Wohnung im Haus oder auf dem Grundstück bringt jedoch allen Beteiligten soziale wie auch finanzielle Vorteile. Mit den durch die Schaffung von neuem Wohnraum generierten Einnahmen können beispielsweise Renovationen, altersgerechte Umbauten oder energetische Sanierungen des bestehenden Hauses finanziert werden. Ebenso profitieren alle Parteien auf sozialer Ebene durch gegenseitige Hilfestellung im Alltag: durch gemeinsame Gartenpflege, Betreuung der Kinder, Einkaufshilfe, für ein Gespräch im Garten und den sozialen Austausch. Es kommt neues Leben in die Liegenschaft.

Vorausschauend und überlegt planen – auch hinsichtlich der Tragbarkeit

Egal, ob man ein Eigenheim behält, für das Alter entsprechend umbaut, den Nachkommen vererbt oder doch an Dritte verkauft, eine Planung sollte frühzeitig und sorgfältig erfolgen. Mit zunehmendem Alter, Veränderung der Lebenssituation und allenfalls Einschränkungen in Kräften und Mobilität, sollten die Lebens- und Wohnformen zusammen mit Partner und Angehörigen offen besprochen und überprüft werden. Eine solche Planung ist nicht nur für die eigene Sicherheit wichtig, sondern kann auch punkto Finanzierung entscheidend sein. Der Entscheid, ein Eigenheim zu behalten, wird oftmals gefällt in der Meinung, dass dann nach der Pensionierung günstig gewohnt werden kann. Nicht immer ist Eigentümern bewusst, dass die Bank möglicherweise die Tragbarkeit nicht mehr als gewährt sieht, wenn das Einkommen in der Pension sinkt oder ein Teil der Einkünfte nach dem Tod des Ehepartners wegfällt. Bei den Banken gilt nach wie vor die Drittel-Regelung, dass die Wohnkosten nicht mehr als einen Drittel des jährlichen Einkommens ausmachen darf. Zudem rechnen die Banken mit einem kalkulatorischen Zins von 5% und mit 1% des Verkehrswertes als Nebenkosten. So möchten sich die Banken absichern, dass eine Hypothek auch bei steigenden Zinsen noch tragbar ist. Auch bei Finanzierungen für Umbauten und Renovationen können Banken zurückhaltend sein. Manche Eigenheimbesitzern erschrecken, wenn sie feststellen, dass die Banken nur einen Kredit für die wertvermehrenden Sanierungen gewähren – einige Banken finanzieren gar nur 80% davon. Für die restlichen Kosten muss der Besitzer selbst aufkommen. So empfiehlt es sich, jede Veränderung der Wohnsituation frühzeitig auch mit der Bank abzustimmen und die eigenen Möglichkeiten zu prüfen.

Wo wohnen Sie in 2 respektive 5 oder 10 Jahren?

Irgendwann ist der Zeitpunkt da, sich über alternative Wohnformen aktiv Gedanken zu machen. Wo möchten Sie im Alter wohnen? Frühzeitiges Planen, offene Gespräche mit dem Ehe- und Lebenspartner/in, ein Austausch mit den Nachkommen sowie die Wahl des richtigen Immobilienpartners gewährleisten, dass das Wohnen im Alter auch wirklich ein Genuss bleibt und nicht unter Zeitdruck eine Entscheidung gefunden werden muss.

Selbstverständlich begleitet Sie der HEV Region Winterthur gerne in Ihre Wohnzukunft und ist Ihnen ein verlässlicher und vertrauensvoller Partner an Ihrer Seite – dies bereits ganz am Anfang Ihrer Entscheidungsfindung. Ob für einen Verkauf der Liegenschaft, Vererbung an die Nachkommen, das Herausfinden des Potentials Ihrer Liegenschaft oder für ein unverbindliches Beratungsgespräch, das Team des HEV Region Winterthur freut sich, kompetenter Partner für Sie zu sein.

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit unseren Immobilienspezialisten: Telefon 052 212 67 70 oder per E-Mail an info@hev-winterthur.ch

Checkliste zur Planung der Wohnzukunft im Alter

Möchten Eigentümer ihre Liegenschaft so lange als möglich selbst bewohnen und im Alter behalten, sind viele Überlegungen notwendig. Untenstehend einige Fragen zur Gedankenanregung.

  • Wie gross ist die effektive Wohnfläche und wie viel wird davon im Alter tatsächlich noch gebraucht?
  • Ist das Grundstück schon komplett ausgenutzt oder bestehen noch Flächen- und Raumreserven?
  • Wie viel Aufwand und Kraft ist in den Unterhalt der Liegenschaft und des Gartens zu investieren? Kann dies auch in höherem Alter noch alleine bewältigt werden?
  • Wie sieht die Tragbarkeit der Liegenschaft auch mit dem niedrigen Renteneinkommen aus?
  • Eignet sich das Wohneigentum als Alterswohnsitz beziehungsweise kann es durch überlegte Umbauarbeiten in einen altersgerechten, möglichst barrierefreien Wohnsitz umgebaut werden?
  • Wie gut ist die Infrastruktur rund um die Immobilie erschlossen: zum Beispiel Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz mit Bus und Bahn, Nähe zu den Einkaufsmöglichkeiten oder Ärzten/Krankenhäusern etc.?

Oder wollen Sie Ihre Liegenschaft doch eher verkaufen? Dann kontaktieren Sie das Verkaufsteam des HEV Region Winterthur. Gerne begleiten wir Sie im Verkaufsprozess und sind Ihnen auch bei der Ersatzbeschaffung zum Beispiel einer Eigentumswohnung behilflich.

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