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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Vorsicht beim Kauf von Neubauprojekten

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Viele träumen vom Wohnen in den eigenen vier Wänden. Kauft man ein Neubauprojekt, sollte man einige Punkte beachten, damit am Schluss kein böses Erwachen droht.

Wenn man eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus kauft, welches noch nicht gebaut ist, nennt man das „Kauf ab Plan“. Ein Neubauprojekt bietet viele Vorteile, man sollte aber einige Punkte vor Vertragsunterzeichnung gut prüfen. Insbesondere der Baubeschrieb und die Budgetpositionen, die Garantiebestimmungen sowie die Zahlungsbestimmungen sollten dabei speziell überprüft werden.

Baubeschrieb

Da bei einem Kauf ab Plan das effektive Kaufobjekt nicht besichtigt werden kann, gibt der Baubeschrieb darüber Auskunft, was man kauft. Prüfen Sie deswegen den Baubeschrieb genau und fragen Sie bei Unklarheiten oder unpräzisen Formulierungen nach. Bei vielen Projekten werden für Küche, Bodenbeläge, Sanitärapparate, Elektroinstallationen, etc. Budgetpositionen aufgeführt. Oft ist bei diesen Budgetpositionen jedoch unklar, ob es sich dabei um Brutto- oder Nettopreise handelt und ob die Montage inbegriffen ist. Verlangen Sie, dass diese Positionen im Baubeschrieb präzisiert werden und überprüfen Sie, ob diese Budgetpositionen für Ihre Wünsche auch wirklich genügend sind.

Garantiebestimmungen

In der Regel werden „Kauf ab Plan“-Liegenschaften von einem Generalunternehmer erstellt. Bei der Mängelbehebung hat das den grossen Vorteil, dass man nur einen Ansprechpartner für alle Mängel hat. Leider werden aber häufig im Kaufvertrag die Garantierechte an den Käufer abgetreten. Was auf den ersten Blick positiv aussieht, ist für den Käufer in der Regel ein grosser Nachteil. Die Mängel können nicht mehr alle beim Generalunternehmer, sondern müssen bei jedem Subunternehmer separat gerügt werden. Dafür muss man aber zuerst wissen, wer für den Mangel verantwortlich ist, zudem ist die kurze Rügefrist zu beachten, weil ansonsten die Mängelrechte verwirkt sind. Der Käufer trägt mit dieser Garantieabtretung auch das Risiko, dass ein Subunternehmer Konkurs geht und niemand mehr für den Mangel geradesteht. Aus diesen Gründen sollte vom Käufer keine Garantieabtretung akzeptiert werden.

Zahlungsbestimmungen

Informieren Sie sich über die Seriosität und Bonität des Generalunternehmers. Geht dieser während der Bauzeit Konkurs, kann dies für den Käufer schwerwiegende Folgen haben. Im schlimmsten Fall muss er für sein neues Zuhause doppelt bezahlen. Um dies zu vermeiden, sollten Teilzahlungen vereinbart werden, abgestimmt auf den tatsächlichen Baufortschritt. Idealerweise werden die Zahlungen über ein Finanzinstitut abgewickelt, welches dann sicherstellt, dass mit den bezahlten Geldern auch wirklich die Arbeiten an der Liegenschaft bezahlt werden.

Wenn Sie sich für eine Liegenschaft ab Plan entschieden haben, prüfen Sie den Kaufvertrag genau, bevor Sie ihn unterschreiben. Lassen Sie sich nicht zum Vertragsabschluss drängen und verlangen Sie, dass ungünstige Formulierungen abgeändert werden. Wenn dies vom Verkäufer nicht akzeptiert wird, überlegen Sie sich den Kauf nochmals. Die Erfahrung zeigt, dass die Kundenorientierung nach Vertragsunterzeichnung in der Regel nicht besser wird.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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