Der HEV Region Winterthur empfiehlt, den gesamtrevidierten kommunalen Richtplan am 29. November 2026 abzulehnen. Der Plan bindet Behörden bis 2040 an über 100 politische Zielsetzungen, schränkt Eigentümerinnen und Eigentümer ein und verteuert das Bauen. Was er die Stadt kosten wird, weiss niemand.
Winterthur braucht einen Richtplan. Die Stadt wächst bis 2040 voraussichtlich auf über 135'000 Einwohnerinnen und Einwohner, und dieses Wachstum muss räumlich gut koordiniert werden. Darüber besteht kein Streit. Strittig ist, ob der vorliegende Plan diese Aufgabe erfüllt oder ob er weit über sie hinausgeht. Das Stadtparlament hat ihn am 13. April 2026 festgesetzt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, das dank zahlreicher Unterschriften aus der Bevölkerung zustande gekommen ist. Unterstützt wird es von SVP, FDP, Mitte und EDU sowie von verschiedenen Verbänden. Nun haben Sie das letzte Wort.
Worum es geht
Der kommunale Richtplan legt die räumliche Entwicklung Winterthurs bis 2040 fest. Er betrifft Wohnen, Mobilität, Gewerbe, Quartierentwicklung, Grünräume und Landwirtschaft. Wachstum und Verdichtung sollen vor allem in sechs Schwerpunkträumen entlang eines sogenannten «urbanen Rückgrats» stattfinden. Gemäss Stadt bleibt Verdichtung aber auch ausserhalb davon «möglich und nötig».
Entscheidend ist die Wirkung: Der Richtplan ist behördenverbindlich. Stadtrat und Verwaltung müssen sich bei allen künftigen Entscheiden an ihm ausrichten, nach der Genehmigung durch die Baudirektion auch die kantonalen Stellen. Bau- und Zonenordnung, Gestaltungspläne, Strassenprojekte und Bewilligungspraxis werden aus ihm abgeleitet. Was heute im Richtplan steht, prägt also morgen, was auf Ihrem Grundstück erlaubt ist und was nicht.
Genau hier liegt das Problem. Statt Leitplanken zu setzen, enthält der Plan über 100 politische Zielsetzungen und konkrete Handlungsaufträge an Verwaltung und Behörden. Damit werden Entscheide für die nächsten 15 Jahre vorweggenommen, unabhängig davon, wie Parlament und Stadtrat künftig zusammengesetzt sind.
Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: Unsicherheit statt Planungssicherheit
Für Einfamilienhausbesitzer und Stockwerkeigentümer bringt der Richtplan vor allem Unsicherheit. Die Stadt hält ausdrücklich fest, dass Verdichtung auch ausserhalb der Schwerpunkträume nötig sei. Wer in einem ruhigen Wohnquartier lebt, muss mit starken Veränderungen seiner Umgebung rechnen, ohne dass heute klar ist, wo und wie.
Umbau, Erneuerung oder Ersatzneubau werden zudem aufwendiger. Der Plan verlangt in vielen Fällen «qualitätssichernde Verfahren» mit Testplanungen und Gutachten. Für private Bauherrschaften und für Stockwerkeigentümergemeinschaften, die Erneuerungen über ihren Erneuerungsfonds finanzieren, wird das schnell zur teuren Hürde.
Auch die angestrebte Halbierung des Autoverkehrsanteils trifft Wohneigentümer direkt. Gute Erreichbarkeit ist ein wesentlicher Teil des Werts einer Liegenschaft. Familien und ältere Menschen in den Aussenquartieren, die auf das Auto angewiesen sind, spüren die Einschränkungen zudem im Alltag.
Mehrfamilienhäuser: Mehr Vorgaben, weniger Wohnraum
Winterthur braucht dringend mehr Wohnungen. Ausgerechnet hier setzt der Richtplan falsche Anreize. Er schreibt unter anderem vor, dass Erdgeschosse künftig «nicht-kommerzielle Treffpunkte» beherbergen sollen. Eine solche Vorgabe hat mit räumlicher Koordination wenig zu tun, schmälert aber die nutzbare und vermietbare Fläche eines Neubaus.
Obligatorische Testplanungen, Gutachten und qualitätssichernde Verfahren verlängern die Planungszeit und erhöhen die Kosten. Höhere Erstellungskosten führen zwangsläufig zu höheren Mieten. Das ist das Gegenteil dessen, was der Richtplan mit seinem Bekenntnis zu preisgünstigem Wohnraum erreichen will.
Dazu kommt, dass der Plan neu den gemeinnützigen Wohnungsbau ausdrücklich verankert und die Stadt bei Verdichtungen einen «Gegenwert» von den Grundeigentümern einfordern will. Für private Vermieter heisst das: Sie tragen Lasten und Auflagen, während der Plan andere Bauträger gezielt bevorzugt.
Büro- und Gewerbeliegenschaften: Schlechtere Erreichbarkeit, unklare Perspektiven
Der Richtplan will bis 2040 rund 30'000 neue Arbeitsplätze schaffen. Dieses Ziel ist kaum realistisch: Dafür müsste das Beschäftigungswachstum mehr als doppelt so hoch sein wie in den letzten Jahren. Wie und in welchen Branchen diese Stellen entstehen sollen, lässt der Plan offen.
Für Eigentümer von Gewerbeliegenschaften ist vor allem die geplante Durchmischung der Arbeitsplatzgebiete heikel. Handwerksbetriebe, Produktion und Zulieferer brauchen gut erschlossene Flächen, auf denen auch Lärm und Verkehr möglich sind. Wo Wohnen näher heranrückt, entstehen Konflikte mit Lärm- und Verkehrsvorschriften, und die Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft schrumpfen.
Besonders betroffen sind Laden- und Büroflächen in der Innenstadt. Sinkt die Erreichbarkeit mit dem Auto und werden Parkplätze stark reduziert, weichen Kundinnen und Kunden auf Einkaufszentren ausserhalb der Stadt aus. Leerstände und sinkende Mieterträge sind die absehbare Folge.
Für alle Winterthurerinnen und Winterthurer
Der Richtplan will den Anteil des motorisierten Individualverkehrs von heute 42 auf 20 Prozent senken und damit halbieren. Entlastungsprojekte wie der Heiligbergtunnel sind dabei nicht berücksichtigt. Fehlende Strassenkapazitäten verlagern den Verkehr in die Wohnquartiere und erschweren Handwerkern, Lieferanten und Pflegediensten die Arbeit. Das Referendumskomitee weist zudem darauf hin, dass die Reduktion der Kapazitäten auf Hauptstrassen kantonalem Recht widersprechen dürfte.
Für den geplanten Stadtrandpark sollen wertvolle Fruchtfolgeflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden, obwohl diese Böden für die regionale Versorgung wichtig sind.
Weil der Plan so detailliert ist, können Verwaltung und Stadtrat künftig nur noch Vorlagen bringen, die dem festgelegten Kurs folgen. Parlament und Stimmbevölkerung verlieren an Spielraum.
Eine finanzielle Folgeabschätzung fehlt vollständig. Niemand kann heute sagen, was die vielen Massnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Klima und Verwaltung kosten und wie sie finanziert werden sollen. Für eine Stadt, deren Schulden am selben Abstimmungssonntag Thema einer eigenen Volksinitiative sind, ist das ein Blankoscheck, den am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einlösen müssen.
Fazit: Nein zu diesem Richtplan, Ja zu einem besseren
Der HEV Region Winterthur ist nicht gegen die Weiterentwicklung unserer Stadt. Winterthur braucht mehr Wohnraum, gute Verkehrsverbindungen für alle Verkehrsmittel, starke Unternehmen und lebendige Quartiere. Genau deshalb braucht es einen Richtplan, der Entwicklung ermöglicht, statt sie mit Detailvorschriften zu bremsen.
Der vorliegende Plan verteuert das Bauen, schränkt Eigentümerinnen und Eigentümer ein, schwächt Gewerbe und Erreichbarkeit und lässt die Kosten offen. Ein Nein ist keine Absage an die Planung, sondern der Auftrag, einen schlankeren, ausgewogenen Richtplan vorzulegen.
Der HEV Region Winterthur empfiehlt Ihnen deshalb: Nutzen Sie Ihr Stimmrecht am 29. November 2026 und stimmen Sie Nein zum Richtplan 2040. Setzen Sie damit ein Zeichen für eine ausgewogene, eigentümerfreundliche und wirtschaftlich tragbare Entwicklung unserer Stadt.