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Stockwerkeigentum mit klaren Regeln: kompetent, unabhängig, praxisnah

Der HEV Region Winterthur begleitet Stockwerkeigentümergemeinschaften bei Begründung, Reglement und Eigentümerversammlungen. Wir unterstützen Sie auch als Eigentümerin oder Eigentümer bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Unsere Juristinnen und Juristen kennen sich mit ZGB, Reglementen und der Praxis im Stockwerkeigentum bestens aus.

Sabrina Rizzuto, Leiterin Beratungen
«Stockwerkeigentum funktioniert nur, wenn die Regeln für alle klar sind.»

Darum ist der HEV Region Winterthur Ihre beste Wahl im Stockwerkeigentum

Fundierte Rechtskenntnis im Stockwerkeigentum

Unser Team kennt die massgeblichen Gesetzesgrundlagen zum Vereinsrecht (Art. 60 ff. ZGB), zum Miteigentum (Art. 646 ff. ZGB) und zum Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) aus der täglichen Praxis.

Kostenlose telefonische Rechtsauskunft für Mitglieder

HEV-Mitglieder profitieren von einer kostenlosen telefonischen Rechtsauskunft von rund 10 Minuten pro Gespräch, vormittags von Montag bis Freitag. Das gilt auch für erste Fragen zum Stockwerkeigentum.

Attraktive Tarife für Mitglieder

Für eine individuelle Beratung im Stockwerkeigentum bezahlen HEV-Mitglieder einen Vorteilspreis. Zusätzlich profitieren Sie von kostenlosen Formularen und exklusiven Informationen im Magazin «Wohneigentümer».

Ganzheitliche Beratung aus einer Hand

Als Immobilien-Kompetenzzentrum verbinden wir die Beratung im Stockwerkeigentum bei Bedarf direkt mit Fachwissen aus Bewertung, Verkauf, Vermietung und der allgemeinen Rechtsberatung.

Angebot Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum ist rechtlich komplex: Es betrifft sowohl die Gemeinschaft als Ganzes als auch die einzelne Eigentümerin oder den einzelnen Eigentümer. Unser Team unterstützt Sie in beiden Rollen.

Für die Stockwerkeigentümergemeinschaft

Als Gemeinschaft benötigen Sie klare, rechtssichere Grundlagen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Begründung von Stockwerkeigentum
  • Erstellung und Änderung des Reglements
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Streitigkeiten mit der Nachbarschaft
  • Schlichtung innerhalb der Gemeinschaft

Für Sie als einzelne Eigentümerin oder einzelnen Eigentümer

Als einzelne Eigentümerin oder einzelner Eigentümer setzen wir Ihre Rechte durch. Wir unterstützen Sie bei:

  • Durchsetzung von Mängelrechten
  • Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft
  • Allgemeinen rechtlichen Fragen zum Stockwerkeigentum

Spezialisierte Dienstleistungen

Für rechtliche Fragen rund um die Vermietung, zur Wohnungsabnahme, zu Erbrechts-Themen, zum Wohneigentum allgemein oder beim Immobilienkauf bieten wir spezialisierte Dienstleistungen an. Unser Rechtsberatungsteam steht Ihnen in allen diesen Fällen zur Seite. Oft ist die Ansprechperson dieselbe.

  • Beratung durch Juristen und Anwälte
    Erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Juristinnen und Juristen beraten Sie seriös und vertraulich. Ihre Interessen als Eigentümer stehen bei uns als HEV Region Winterthur im Zentrum.
  • Mehr als eine Verwaltung
    Als Hauseigentümerverband bieten wir Ihnen eine hohe juristische Fachkompetenz, kombiniert mit erprobtem Praxiswissen rund um Haus, Grundstück und Gemeinschaften sowie attraktiven Mitgliedertarifen.

Typische Situationen im Stockwerkeigentum

Ob als Gemeinschaft oder als einzelne Eigentümerin oder einzelner Eigentümer: Im Stockwerkeigentum stellen sich immer wieder rechtliche Fragen. Weil wir Stockwerkeigentum, Rechtsberatung und Bewertung unter einem Dach vereinen, begleiten wir Sie auch bei den Fragen, die im Hintergrund mitentscheiden.

  • Sie gründen eine neue Stockwerkeigentümergemeinschaft und benötigen ein rechtssicheres Reglement.
  • Sie sind in der Verwaltung oder im Vorstand einer Eigentümergemeinschaft engagiert und möchten eine Eigentümerversammlung rechtlich korrekt durchführen und protokollieren.
  • Sie planen den Kauf einer Eigentumswohnung und möchten Reglement, Wertquoten und Erneuerungsfonds vorab prüfen lassen.
  • Sie möchten einen Erneuerungsfonds aufbauen oder überprüfen lassen.
  • Sie haben eine Auseinandersetzung mit anderen Stockwerkeigentümern, zum Beispiel wegen Besucherparkplätzen oder Lärm, und suchen eine rechtssichere Lösung.
  • Sie stellen Mängel an gemeinschaftlichen Bauteilen fest und möchten Ihre Rechte durchsetzen.

Jetzt Beratung zu Stockwerkeigentum anfragen

Ob für die ganze Gemeinschaft oder für Sie persönlich: Wir schaffen Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten im Stockwerkeigentum und zeigen Ihnen die für Ihre Situation beste Lösung auf.

Sabrina Rizzuto

Leiterin Beratungen, Mitglied der Geschäftsleitung

Rechtsanwältin lic. iur.

Sabrina Rizzuto und ihr Rechtsberatungsteam freuen sich auf Ihre Anfrage.

Stockwerkeigentum gelingt dann am besten, wenn Reglement und Rechte für alle Beteiligten klar sind. Wir schaffen diese Klarheit, für die Gemeinschaft ebenso wie für Sie persönlich.

Sabrina Rizzuto, Rechtsanwältin und spezialistin Stockwerkeigentum

Ihr Vorteil als Mitglied: kostenlose Rechtsberatung

Als HEV-Mitglied erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos, und für umfassendere Anliegen begleiten wir Sie zu vergünstigten Konditionen. Je nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Anliegens empfehlen wir Ihnen einen von zwei Wegen.

Kostenlose telefonische Rechtsauskunft:
für kurze, einfache Anliegen. 10 Minuten pro Gespräch, Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr, exklusiv für HEV-Mitglieder.

Individuelle Beratung zu Stockwerkeigentum:
für umfassendere oder komplexere Anliegen, nach vorheriger Terminvereinbarung. Tarif CHF 230 pro Stunde für Mitglieder statt CHF 260 für Nichtmitglieder, beide exkl. MwSt. und Spesen.

Noch kein Mitglied? Melden Sie sich noch heute an und erfahren Sie, wie Sie von diesen und weiteren Vorteilen profitieren.

Ihre Ansprechpartner rund um Stockwerkeigentum

Sabrina Rizzuto

Leiterin Beratungen, Mitglied der Geschäftsleitung

Rechtsanwältin lic. iur.

Sandra Haggenmacher

Rechtsberaterin

Rechtsanwältin, lic. iur., MCJ

Sophia Leu

Empfang, Assistentin Beratungen und Bewertungen

Kauffrau mit eidg. Fähigkeitszeugnis

Caroline Nägele

Empfang, Assistentin Beratungen und Bewertungen

Kauffrau mit eidg. Fähigkeitszeugnis


Häufige Fragen rund um das Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum wirft naturgemäss viele Fragen auf zu Reglement, Versammlungen, Kosten oder Zuständigkeit. In unserem FAQ beantworten wir die häufigsten Anliegen verständlich und praxisnah.

Miteigentum (Art. 646 ff. ZGB) ist der übergeordnete Rechtsbegriff für das gemeinschaftliche Eigentum an einer Sache. Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) ist eine besondere Form davon: Es gibt Ihnen zusätzlich das Sonderrecht, bestimmte Räume Ihrer Liegenschaft ausschliesslich zu nutzen und baulich zu verändern.

Das Reglement regelt insbesondere die Verwaltung, Nutzung und Kostenverteilung der gemeinschaftlichen Teile sowie das Verfahren und die Mehrheiten für Beschlüsse der Eigentümerversammlung, einschliesslich allfälliger Quorumsvorschriften.

Eine Quorumsvorschrift regelt, welche Mehrheit oder welcher Anteil der Wertquoten für einen gültigen Beschluss der Eigentümerversammlung nötig ist. Sie ist meist im Reglement individuell festgelegt und kann je nach Beschlussart unterschiedlich hoch sein.

Die telefonische Rechtsauskunft ist für HEV-Mitglieder kostenlos, rund 10 Minuten pro Gespräch. Eine individuelle Beratung kostet CHF 230 pro Stunde für Mitglieder und CHF 260 pro Stunde für Nichtmitglieder, jeweils exkl. MwSt. und Spesen.

Beides: Wir unterstützen Stockwerkeigentümergemeinschaften bei Begründung, Reglement und Eigentümerversammlungen, und wir vertreten einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte, etwa bei Mängeln oder Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft.

Wissenswertes aus unserem Ratgeber

Ihr Immobilien-Kompetenzzentrum mit unabhängiger Beratung

Ob Verkauf, Bewertung, rechtliche Fragen oder die Verwaltung Ihrer Liegenschaft: Als Hauseigentümerverband bündeln wir sämtliche Immobiliendienstleistungen unter einem Dach. Sie profitieren von abgestimmten Experten statt mehreren Ansprechpartnern, von durchgängigem Fachwissen über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie und von einer Beratung, die einzig Ihren Interessen verpflichtet ist. Seit 1913 und im Vertrauen von über 15'000 Mitgliedern.

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