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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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HEV Tipp #14 – Wie werden Beschlüsse im Stockwerkeigentum gefasst?

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Im Stockwerkeigentum wird in der Regel an der ordentlichen Eigentümerversammlung über Anträge abgestimmt und beschlossen. Dabei gelten je nach Vorlage andere Mehrheitsvorschriften, welche bei der Beschlussfassung eingehalten werden müssen. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert die verschiedenen Quorumsvorschriften im Stockwerkeigentum und was beachtet werden muss, damit ein Beschluss korrekt erfolgen kann.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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