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Abstimmungen vom 14. Juni 2026:

Informationen und Empfehlungen

Sind Ihnen Zustand und Funktionalität der Abwasserleitungen bekannt?

Datum
Eine professionelle Reinigung der Grundleitungen wird alle 2 bis 5 Jahre empfohlen

Abwasser verschwindet im Alltag meist unsichtbar. Doch rund ums Haus verlaufen teure Leitungssysteme, für die Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer verantwortlich sind. Wer sie regelmässig warten lässt, schützt Gebäude, Umwelt und das eigene Budget.

Entwässerungsanlagen: ein riesiges, oft unterschätztes System

Unter unseren Strassen und Grundstücken liegt ein beeindruckendes Netz: In der Schweiz gibt es rund 60'000 Kilometer öffentliche Entwässerungsanlagen und zusätzlich etwa 85'000 Kilometer private Leitungen mit rund 1,7 Millionen Hausanschlüssen. Etwa ein Drittel der Leitungen gilt als sanierungsbedürftig oder hat die Lebensdauer erreicht.

Gerade die privaten Leitungen auf dem eigenen Grundstück geraten leicht in Vergessenheit. Sie liegen im Boden, funktionieren über Jahrzehnte scheinbar problemlos und werden erst zum Thema, wenn der Keller unter Wasser steht, es im Haus oder Garten unangenehm riecht oder Abwasser ins Erdreich austritt. Dann wird es schnell teuer und im schlimmsten Fall werden Boden und Grundwasser belastet.

Wer ist für welche Leitungen verantwortlich?

In der Regel sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für alle privaten Entwässerungsleitungen bis zur Einmündung in die kommunale Hauptleitung verantwortlich. Dazu gehören die Leitungen im Gebäude, die Grundleitungen im Erdreich sowie der Hausanschluss. Erst ab der öffentlichen Sammelleitung übernimmt die Gemeinde die Verantwortung. Diese Pflicht stützt sich auf das Umweltschutzgesetz und das Gewässerschutzgesetz des Bundes. Sie verlangen, dass Abwasseranlagen so betrieben werden, dass keine schädlichen Einwirkungen entstehen und keine Gewässerverschmutzungen auftreten. Zusätzlich präzisieren kantonale und kommunale Abwasserreglemente die Verantwortlichkeiten.

Warum regelmässiger Kanalunterhalt so wichtig ist

In jedem Abwassersystem lagern sich mit der Zeit Schmutz, Kalk, Fett, Sand und andere Rückstände ab. Wenn nichts unternommen wird, können diese Ablagerungen aushärten, den Leitungsquerschnitt stark verengen und schliesslich zu Verstopfungen führen. Durch regelmässige Rohrreinigungen können solche Ablagerungen frühzeitig entfernt und damit Verstopfungen sowie aufwendige Fräsarbeiten verhindert werden.

Hinzu kommen äussere Einflüsse wie Wurzeleinwuchs in beschädigte Rohre, Setzungen des Erdreichs oder Korrosion bei älteren Materialien. Bleiben solche Probleme unentdeckt, kann Abwasser unbemerkt ins Erdreich versickern und das Grundwasser belasten. 

Regelmässige Kanalreinigungen halten den Leitungsquerschnitt frei und Inspektionen mit Kanal-TV-Aufnahmen decken Schäden frühzeitig auf. So lassen sich Sanierungen planen, statt im Notfall unter Zeitdruck handeln zu müssen.

Welche Leitungen müssen unterhalten werden?

Zur Liegenschaftsentwässerung gehören weit mehr als nur die sichtbaren Abläufe
in Küche und Bad. Unterhalt benötigen insbesondere:

  • Grund- und Meteorleitungen
  • Fallstränge im Gebäude
  • Dach-, Balkon- und Terrassenabläufe
  • Sicker- und Drainageleitungen
  • Hof- und Bodenabläufe
  • Schlammsammler, Einlaufschächte und Hofsammler
  • Pumpschächte sowie Öl- und Benzinabscheider
  • Fettabscheider
  • Regenwassertanks und Retentions­anlagen

Wie oft ist eine Reinigung nötig?

Die idealen Intervalle hängen von Alter, Material, Gefälle und Nutzung der Leitungen ab. Die in Winterthur tätigen Fachleute der Franz Pfister AG empfehlen als Richtwerte:

  • Grundleitungen: alle 2 bis 5 Jahre reinigen
  • Sickerleitungen: 1 bis 3 Jahre
  • Dachwasser- und Terrassenabläufe: 1 bis 3 Jahre
  • Waschküchen- und Bodenabläufe: 2 bis 5 Jahre
  • Fallrohre: 8 bis 10 Jahre: Öl- und Fettabscheider: ½ bis 3 Jahre

Eine gründliche Grundreinigung mit anschliessender TV-Inspektion liefert eine gute Basis, um ein individuelles Unterhaltskonzept mit passenden Intervallen festzulegen.

Für die einzelnen Bereiche gelten unterschiedliche, fachlich empfohlene Reinigungsintervalle

Was gehört nicht in die Kanalisation?

Damit das Entwässerungssystem zuverlässig funktioniert, ist der richtige Umgang im Alltag entscheidend. Nicht in die Kanalisation gehören unter anderem: Feuchttücher und andere Hygieneartikel, Kosmetikartikel, Binden, Tampons, Speisereste und Fette, Katzenstreu, Waschmittel, Medikamente, ätzende Laugen und Säuren sowie Spritzen, Rasierklingen und andere scharfkantige Gegenstände.

Viele dieser Stoffe führen zu Ablagerungen und Verstopfungen, blockieren Pumpen oder beschädigen Dichtungen. Fette erstarren in den Leitungen und bilden zusammen mit anderen Stoffen harte «Pfropfen». Chemikalien und Medikamente belasten die Umwelt, weil sie in den Kläranlagen oft nur schwer oder gar nicht abgebaut werden können.

TV-Inspektion, Zustandsanalyse und Dichtheitsprüfung

Eine gereinigte Leitung ist noch lange nicht automatisch dicht und in gutem Zustand. Wo wiederholt Probleme auftreten, oder wenn ohnehin Umbauten oder Sanierungen geplant sind, ist eine optische Inspektion mit einer Kanal-TV-Kamera sinnvoll. Spezialisierte Betriebe wie die Franz Pfister AG und ihre Schwesterfirmen führen solche Kanal-TV-Aufnahmen, bei Bedarf auch mit georeferenzierten Daten, durch und dokumentieren dabei Verlauf, Einläufe, Muffen sowie mögliche Schäden wie Risse, Versätze oder Wurzeleinwuchs. Auf dieser Grundlage erstellen sie eine Zustands- und Schadensanalyse und empfehlen, ob und welche Sanierungsmassnahmen sinnvoll und notwendig sind. Bei Verdacht auf Undichtheiten kann zusätzlich eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. Gerade bei Umbau- oder Renovationsprojekten verlangen Bauämter zunehmend eine dokumentierte Zustandserfassung der bestehenden Hauskanalisation. Wer das frühzeitig einplant, kann Sanierungen mit anderen Bauarbeiten kombinieren und Kosten sparen.

Wer hilft im Notfall?

Wenn der Ablauf in der Küche plötzlich verstopft, WC oder Bodenablauf überlaufen oder bei Starkregen Wasser in Keller oder Garage dringt, ist rasche Hilfe gefragt. Solche Pannen passieren erfahrungsgemäss gerne zu Unzeiten, wenn es schwierig ist, kurzfristig einen Handwerker zu finden. Viele versuchen dann, die Leitung in Eigenregie freizubekommen. Das kann funktionieren, führt aber nicht selten zu zusätzlichem Schaden, etwa wenn Siphons falsch demontiert und wieder zusammengebaut werden oder aggressive chemische Reiniger eingesetzt werden.

Wenn man bereits ein Gurgeln hört, ist es zu spät, um den Ablauf chemisch freizubekommen. Damit verschlimmert man das Problem eher. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb einen Profi kontaktieren. In der Region Winterthur und Zürich bietet die Franz Pfister AG einen Notfalldienst rund um die Uhr an.

Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer lohnt sich zudem ein Wartungsvertrag: Die Reinigungen werden planbar, man profitiert von klar geregelten Leistungen, reduziert das Risiko von teuren Notfalleinsätzen und verlängert die Lebensdauer der Leitungen.


Vorbeugen erspart teure Folgeschäden
Durch eine regelmässige Instand­haltung bleiben Kanäle, Abflüsse und Schächte zuverlässig betriebsbereit, haben eine längere Lebensdauer und entsprechen den geltenden Vorschriften zur Abwasserentsorgung. In der Region Winterthur und Zürich unterstützt Sie die Franz Pfister AG bei der laufenden Kanalreinigung und steht Ihnen mit einem Notfalldienst rund um die Uhr zur Verfügung.

www.franzpfister.ch
052 203 55 30 (24h)
info@franzpfister.ch

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen werblichen Inhalt. Für den Inhalt ist ausschliesslich die genannte Unternehmung verantwortlich. Der HEV Region Winterthur ist nicht Absender dieses Beitrags.

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