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Solaranlagen auf dem Balkon von Mietwohnungen

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Im Rahmen der drohenden Energieknappheit sowie der steigenden Strompreise möchten Mieter bei ihrem Balkon Solaranlagen montieren und dank dem selber produzierten Solarstrom ihre Stromrechnung reduzieren. Welche Voraussetzungen erforderlich sind, damit ein Mieter ein solches Solarkraftwerk installieren darf, ist im Mietrecht nicht explizit geregelt und wurde durch ein Gericht noch nicht entschieden. In der Winterthurer Zeitung vom 3. November 2022 wird das Thema von Solaranlagen auf dem Balkon von Mietwohnungen behandelt und Experten vom Hauseigentümerverband und vom Mieterverband geben ihre Einschätzungen ab.

Ralph Bauert, Geschäftsführer HEV Region Winterthur, findet Balkonkraftwerke grundsätzlich etwas Gutes und sagt zur rechtlichen Situation: «Aus mietrechtlicher Sicht ist klar, dass der Mieter für eine Solaranlage an der Aussenseite des Balkons die Zustimmung des Vermieters benötigt, da diese nicht zum Mietobjekt gehört. Offen ist jedoch die Frage, aus welchen Gründen eine solche Bewilligung abgelehnt werden darf.»

Für Ralph Bauert ist auch die Haftungsfrage heikel, insbesondere wenn Personen durch ein herabfallendes Panel verletzt würden. Wegen der Kausalhaftung könne der Vermieter die Haftung nicht abtreten. Betreffend der Haftung sagt er: «Aus diesem Grund empfehle ich dem Vermieter, dass ihm der Mieter schriftlich bestätigen soll, dass dieser die Haftung im Schadenfall übernimmt. Die Versicherung des Mieters soll zudem schriftlich zusichern, dass sie alle Kosten übernimmt, auch wenn die Versicherung vom Mieter gekündigt wird.»

Zur Bewilligungspflicht von Solaranlagen auf dem Balkon sagt Walter Angst, Co-Geschäftsleiter Mieterverband Zürich, folgendes: «Wenn die Solarzellen auf dem Balkon – und nicht am Balkongeländer – angebracht werden, muss ein Nein des Eigentümers nicht akzeptiert werden. Wenn die Anlage von einem Fachmann installiert wird, kann der Vermieter nur ästhetische Gründe anbringen. Solche Einwände sind in der Regel nur dann angebracht, wenn die Panels das Bild stark stören oder wenn sie an einem inventarisierten Haus angebracht werden sollen. Also: Nicht beim ersten Njet der Verwaltung aufgeben.»

Winterthurer Zeitung vom 3. November 2022

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Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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