Der Zürcher Regierungsrat hat im Kanton 19 Gebiete gefunden, die sich für ein Windrad eignen würden. Gegen die Pläne formiert sich Widerstand.
Wie gross darf der Eingriff in die Natur sein, um genügend Strom zu generieren? Der Regierungsrat hat 19 Gebiete im Kanton definiert, wo er sich ein Windrad vorstellen könnte. Über einen Eintrag im Richtplan entscheidet nun der Kantonsrat. Besonders umstritten ist der Standort Berenberg, der oberhalb des Bahnhofs Wülflingen in einem kantonalen Schutzgebiet liegt. Der Alt-Regierungsrat Hans Hollenstein, die Nationalrätin Therese Schläpfer und Hauseigentümerverbands-Geschäftsführer Ralph Bauert sagen im Gespräch, warum der Standort ungeeignet ist und was die Alternativen sind.
Hans Hollenstein, seit dem 27. April deckt die Schweiz ihren Energiebedarf auf Kredit. Was würden Sie nun wählen, um die Lücke mit Schweizer Strom zu füllen: Ein zusätzliches AKW oder 51 neue Windräder im Kanton?
Hans Hollenstein: Ich bin offen für eine neue Generation von Kernkraftwerken und bin froh, hat die Bundesbehörde das Denkverbot nun aufgehoben. Nach Berechnung des Bundesrats wäre ein nationales Energiesparprogramm am effizientesten. Energieeinsparungen von 25 bis 40 Prozent wären möglich. Zweitens müssen Windräder dort gebaut werden, wo es sich lohnt – und der nördliche Teil des Kantons Zürich ist kein Windgebiet. Solche befinden sich im Kanton Waadt, im Jura, im Säntis-Gebiet und im Emmental. Das sind die primären Schweizer Windgebiete. Wenn man ein Windrad baut, dann dort.
Nur durch Sparen würde der Strom doch gar nicht reichen. Braucht es nicht zusätzliche Massnahmen?
Hollenstein: Es braucht zusätzlich Strom, aber nominell bringt die Solarenergie viel mehr als alle Windräder in der Schweiz zusammen. Ich bin auch kein Fundi. Ich bin nicht generell gegen Windräder, sie sollen aber dort gebaut werden, wo es Wind hat.
Laut dem Kanton Zürich gibt es genügend Wind auf dem Berenberg. Er ist eines von 51 Windeignungsgebieten im Kanton Zürich.
Hollenstein: Der Bund sieht das anders. Auf seiner Karte ist der Berenberg kein Windpotenzialgebiet. Natürlich hat es dort Wind, aber es ist kein prioritäres Gebiet.
Nun könnte man sagen, Winterthur sei glimpflich davongekommen. Lediglich am Berenberg ist ein möglicher Standort. Warum also der Aufstand?
Hollenstein: Es ist schlicht der falsche Standort für ein Windrad. In einem Vorverfahren habe ich 2024 mit 67 anderen Anwohnern eine Einwendung gemacht. In einem Brief habe ich die Argumente mit einem wissenschaftlichen Gutachten der Baudirektion übergeben. Wir sind keine unanständigen Leute, aber wir finden: Haltet euch an die eigenen Vorschriften.
Was für eigene Vorschriften?
Hollenstein: Im kantonalen Inventar der Landschaftsschutzobjekte ist die Region als Kultur-erbelandschaft definiert. Betroffen sind die Gemeinden Brütten, Lindau, Oberembrach, Pfungen und Winterthur. Die Baudirektion hat für dieses Gebiet Schutzziele definiert, wonach die kulturlandschaftliche Einheit erhalten bleiben soll, ebenso die überirdisch sichtbaren Kulturrelikte oder Kulturdenkmäler sowie die Hohlwege mit all ihren Spuren. Also auch das Kloster und die bronzezeitliche Befestigungsanlage auf dem Berenberg. Die Baudirektion macht hier eigene Vorgaben, und es ist mein grösster Hebel, wenn ich sage: Kanton Zürich, halte dich an die eigenen Vorschriften! Und es kommt noch etwas dazu: Seit über 30 Jahren investieren Kanton und Stadt viel Geld in das Tal – mit neuen Weihern, Heckenpflanzungen und Schutzzielen. Die Stadt will einen Teil des Gebiets in der neuen Richtplanung mit Biodiversität aufwerten. Ähnliche Schutzempfehlungen macht auch der Bund. Er fordert als Standortkriterium den Nachweis von genügend Windpotenzial. Der Berenberg ist aber nicht auf der Windpotenzial-Karte des Bundes eingetragen. Dann spricht der Bund von einer optimalen Integration der Anlage in die Landschaft, Abstände zu historischen und kulturellen Monumenten. Das Kloster Berenberg ist seit 1973 unter Bundesschutz. Zudem empfiehlt der Bund, die Anlagen nicht in einem Wald zu bauen.
Ich bin nicht gegen Windräder, aber sie sollen dort gebaut werden, wo es Wind hat.
Hans Hollenstein, Alt-Regierungsrat
Die Region ist kulturhistorisch ein sensibler Ort. Seit 1973 befindet sich das Kloster Berenberg unter Bundesschutz. Befürchten Sie hier einen unverhältnismässigen Eingriff?
Hollenstein: Ja. Mehr oder weniger eine Hektare Wald muss für ein Windrad gerodet werden. Und dann die gewaltigen Strassen, die nötig werden. Heute führen Wanderwege durch den Berenberg, es braucht aber Strassen für 60-Tönner. Es ist grausam, wie man für ein Windrad schönste Landschaften zerstört.
In der Region Winterthur hat es bereits heute Windräder und die fallen ja kaum auf. Übertreiben Sie da nicht?
Ralph Bauert: Die Windräder, die man sieht, sind vielleicht 15 oder 20 Meter hoch. Das ist kein Vergleich zu den geplanten Anlagen. Diese sind 220 Meter hoch. Das entspricht über eineinhalbmal dem Prime Tower, dem höchsten Gebäude im Kanton oder mehr als zwei Mal dem Sulzer-Hochhaus. Die Windturbinen haben einen Lärmwert von etwa 107 Dezibel. Ein Presslufthammer hat etwa 100 Dezibel und ein Rockkonzert rund 110 Dezibel. Wenn man sich das nun bildlich vorstellt, haben wir auf dem Berenberg mit einem Windrad einen Prime Tower, auf dem 24 Stunden lang ein Rockkonzert stattfindet. Hinzu kommt der Schattenwurf durch die drei Rotorblätter, der nonstop über die Liegenschaft wandert. Der Schattenwurf ist spürbar in einem Abstand von etwa eineinhalb Kilometern. Die Lärmschutzgrenze wird in der Nacht bei einem Abstand von 500 bis 1000 Metern eingehalten. Bei einem Abstand von 600 Metern liegt die Sichtbarkeit eines Windkraftwerks bei etwa 90 Prozent und in einer Entfernung von zwei Kilometern bei rund 60 Prozent. Im Kanton könnten Windräder aber bis zu 300 Meter an Wohnliegenschaften gebaut werden.
Was wäre also ein sinnvoller Abstand?
Bauert: Für mich ist klar, dass der Abstand nicht unter einem Kilometer liegen sollte. Ab zwei Kilometern ist ein Windrad einigermassen erträglich. Das zeigen auch Studien aus dem Ausland zum Thema des Wertverlusts bei Liegenschaften.
Welchen Einfluss hat ein Windrad auf den Wert einer Immobilie?
Bauert: Es gibt nur wenige Studien, die den Wertverlust einer Immobilie analysieren, die sich innerhalb eines Radius von zwei Kilometern befinden. Die wenigen aber, die es gibt, kommen auf einen Wertverlust von fünf bis fünfzehn Prozent.
Wenn ich also ein Haus in der Nähe des Bahnhofs Wülflingen habe, dann sinkt der Wert wegen des Windrads?
Bauert: Bei einem Abstand von weniger als zwei Kilometern wird das der Fall sein. Es ist zwar schwer zu quantifizieren, aber angenommen ich möchte ein Einfamilienhaus kaufen und habe zwei zur Auswahl, die genau gleich sind. Das eine steht in ruhiger Lage ohne Windrad, das andere nahe von einer sichtbaren Windturbine entfernt mit Schatten, der über den Sitzplatz wandert, mit hörbarem Lärm, dann kaufe ich das Einfamilienhaus ohne Windrad in der Nähe. Laut meiner Berechnung hat eine Liegenschaft im Abstand von einem Kilometer zu einem Windrad etwa acht Prozent Wertverlust und das ist eher konservativ gerechnet.
Schatten machen auch Vögel oder Flugzeuge, das nimmt doch niemand wahr.
Bauert: Da täuschen Sie sich. Der Schatten der drehenden Rotorblätter wandert in kurzen und regelmässigen Abständen über den Gartensitzplatz. Es geht soweit, dass ein Windrad abgestellt werden muss, wenn der Schattenwurf für Anwohner länger dauert als acht Stunden im Jahr oder mehr als 30 Minuten pro Tag. Ich kann mir vorstellen, dass an sonnigen Tagen diese Grenze relativ rasch erreicht wird.
Das dürfte der Kanton bei seinen Abwägungen zu den Potenzialgebieten ja sicher berücksichtigt haben.
Bauert: Was mich bei den Schutzabwägungen überrascht hat: Der Kanton hat eigentlich alles überprüft, von Amphibien, Vögeln, Natur bis zum Flugverkehr, was ich aber nie gesehen habe, war der Mensch. Aus Sicht von Hauseigentümern ist klar, dass der Strom von irgendwoher kommen muss, aber wenn es nun Windturbinen braucht, müssen diese auch am richtigen Ort stehen. Damit man mit dem Eingriff in die Natur möglichst viel herausholen kann, und das ist hier im Zürcher Weinland und der Region Winterthur aus unserer Sicht nicht gegeben, insbesondere, wenn man den Schutz der Anwohnenden einberechnet und einen gewissen Abstand zu den Wohnliegenschaften einbezieht. Dann gibt es wahrscheinlich fast kein Gebiet mehr, das sinnvollerweise in Frage kommt.
Also hätten Sie sich im ganzen Prozess auch mehr Mitwirkung gewünscht?
Therese Schläpfer: Selbstverständlich. Als ehemalige Gemeindepräsidentin finde ich es wichtig, dass die Bevölkerung sagen kann, ob sie das will oder nicht.
Bauert: Im ganzen Abstimmungskampf zum Energiegesetz hat Bundesrat Albert Rösti versprochen, dass kein Windrad gegen den Willen der Bevölkerung gebaut wird. In vielen Kantonen stimmt das auch, weil die Gemeinden mitreden können. Im Kanton Zürich ist der zuständige Regierungsrat klar der Meinung, dass weder die Bevölkerung noch die Gemeinden mitbestimmen können. Ich würde mir wünschen, dass das Versprechen des Bundesrats eingehalten wird.
Regierungsrat Martin Neukom sagte zur Mitbestimmung einst, dass es Sinn mache, dass der Regierungsrat in der Windrad-Frage die abschliessende Kompetenz habe und verglich es mit Mülldeponien. Hätte man die Bevölkerung zum idealen Standort befragt, gäbe es heute wohl keine Mülldeponie im
Kanton.
Schläpfer: Man kann sich ja gar nicht mehr wehren. Die Gemeinde Hagenbuch hatte nach einem Mehrheitsbeschluss an der Gemeindeversammlung einen Mindestabstand in der Bau- und Zonenordnung aufgeführt. Das wurde der Baudirektion eingereicht und dort heisst es einfach, dass sie nicht gültig sei. Auch die Gemeinden Hittnau und Hinwil haben sich juristisch gewehrt, aber sie unterliegen alle vor dem Baurekursgericht. Der Baudirektor will das einfach erzwingen.
Was also tun?
Schläpfer: Meine Erfahrung zeigt, wenn sich die Bevölkerung gegen Windparkprojekte wehrt, auch medial, dann sind die Energiekonzerne gar nicht am Bau interessiert. Wehrhaftigkeit aus der Bevölkerung ist das beste Mittel.
Gibt es denn auch sinnvolle Windräder?
Schläpfer: Ich bin nicht einfach gegen Windenergieanlagen aber die Schweiz und besonders der Kanton Zürich ist zu dicht besiedelt. Das mit der Windenergie war vielleicht einmal eine gute Idee, aber wenn man es mit dem Nutzen vergleicht, geht die Rechnung rasch nicht mehr auf. Für die Jahresproduktion einer Zürcher Windkraftanlage braucht das AKW Leibstadt drei Stunden, und das Wasserkraftwerk Eglisau ersetzt 47 Windturbinen.
Hollenstein: Das Wasserkraftwerk Eglisau ist auch nichts Schönes, aber die Effizienz ist ein Mehrfaches. Die KVA Hagenholz in Zürich erzeugt so viel Energie wie 19 Windräder.
Geht es denn ohne Windenergie?
Hollenstein: Ja. Erstens mit dem Energiesparprogramm des Bundes. Zweitens müssen wir die Solarenergie weiter ausbauen und drittens muss das Denkverbot bei AKWs weg. Wir müssen offen sein für künftige Generationen von Kernkraftwerken.
Schläpfer: Ich war kürzlich im Paul Scherrer Institut, wo zur Nuklearenergie geforscht wird. Da kann jedes Windrad einpacken.
Unterschätzen Sie da nicht die Gefahr, die von einem AKW ausgeht? Sie nehmen eine Katastrophe in Kauf!
Schläpfer: Bei den AKWs gibt es technisch grosse Fortschritte. Ich habe vor zwei Jahren das AKW Beznau besichtigt. Die Schweizer haben den Japanern vor Fukushima empfohlen, das System sicherheitsmässig aufzurüsten, so wie wir es in der Schweiz gemacht haben. Sie lehnten aus Kostengründen ab. Es gab auch keine Toten wegen der Kernkraft, sondern wegen des Tsunamis.
In der Privatwirtschaft wäre so etwas schon lange gestorben – nicht nur finanziell.
Therese Schläpfer, Nationalrätin
Und wohin mit dem ganzen Atommüll?
Schläpfer: Das ist kein Müll. Jeder Müll ist ein Wertstoff. Die Brennstäbe haben noch über 90 Prozent ihrer Energie und es gibt bereits heute Kernkraftwerke, welche die Brennstäbe wiederverwerten, aber da hatten wir bis vor Kurzem noch ein Denkverbot.
Ein Denkverbot aus gutem Grund? Niemand will eine nukleare Katastrophe.
Hollenstein: Das wollen wir nicht verneinen, ja nicht. Ich rede klar von künftigen Generationen von AKWs.
Deutlich mehr Windkraftanlagen sind im Norden von Winterthur geplant. Ist es einfach zu viel für so ein kleines Gebiet?
Schläpfer: Es ist definitiv einfach der falsche Standort. Die Windverhältnisse sind zu schlecht, um rentabel einen Windpark zu betreiben.
Das Fördern von Windenergie ist auch eine Vorgabe des Bundes, da muss auch der Kanton Zürich seinen Beitrag leisten, oder nicht?
Hollenstein: Der Kanton erfüllt mehr als sein Soll, ich würde sagen, er ist überfleissig. Für den Kanton Zürich gibt der Orientierungsrahmen des Bundes eine Jahresproduktion von 40 bis 180 GWh vor, gegenüber 520 GWh Jahresproduktion, die der Regierungsrat mit seinem aktuellen Vorschlag anpeilt.
Wie muss es nun weitergehen?
Bauert: Mit den Worten von Bundesrat Rösti im Ohr, könnte man sagen, dass die Gemeinden, die ein Windrad wollen, und die gibt es ja auch, ein solches aufstellen. Die anderen nicht. Dann können alle schauen, wie sich das entwickelt. Es ist auch möglich, dass man dann merkt, dass ein Windrad wenig störend ist und andere Gemeinden nachziehen. Wenn man aber merkt, die Belastung ist höher als versprochen, kann man eine neue Auslegeordnung machen.
Mit einem Satz, was spricht gegen die Windräder in der Region?
Schläpfer: Der Aufwand, ich sehe das aus buchhalterischer Sicht, steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. In der Privatwirtschaft wäre so etwas schon lange gestorben – nicht nur finanziell, es bezieht sich auch auf Waldschutz, Landschaftsschutz und Bevölkerungsschutz.
Bauert: Für mich ist es wichtig, dass die Anwohner berücksichtigt werden. Ein Windrad soll sicher nicht näher als 1000 Meter zu einem Wohnhaus gebaut werden – einigermassen verträglich ist ein Abstand von zwei Kilometern.
Hollenstein: Der Berenberg mitten in der Kulturlandschaft ist einfach kein Windpotenzialgebiet, das sagt auch der Bund.
Interview: Sandro Portmann, Winterthurer Zeitung
Die Winterthurer Zeitung informiert in der Ausgabe vom 13. August 2026 über die geplanten Windräder in der Region Winterthur und dem Zürcher Weinland. Im Interview informieren Alt-Regierungsrat Hans Hollenstein, Nationalrätin und HEV-Beirätin Therese Schläpfer sowie HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert über die Auswirkungen von Windturbinen auf Natur, Landschaft und Liegenschaften. Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf Liegenschaften finden Sie im Artikel von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert: Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise