Im Stockwerkeigentum können Bauteile dem Sonderrecht oder dem gemeinschaftlichem Eigentum zugeordnet werden. Während diese Zuordnung bei vielen Bauteilen klar ist, gibt es bei den Fenstern immer wieder Diskussionen und Unklarheiten. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert, wem die Fenster im Stockwerkeigentum gehören, wer für den Ersatz und den Unterhalt bezahlen muss, wer entscheiden darf und bei welchen Fensterarten andere Zuordnungen gelten.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es in diesem HEV-Ratgeber.