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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Wohnungsabgabe der Mietwohnung

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In der HEV-Serie wird auf teure Fehler beim Vermieten eingegangen. In dieser letzten Folge geht es um die Wohnungsabgabe und auf was der Vermieter dabei achten sollte.

Nach Art. 267a Abs. 1 OR muss der Vermieter bei der Rückgabe den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden. Um eine ordnungsgemässe und reibungslose Rückgabe des Mietobjektes zu gewährleisten, muss ein einwandfreies Antrittsprotokoll vorhanden sein. Fehlt ein solches, muss der Vermieter beweisen, dass ein festgestellter Mangel (übermässige Abnutzung) beim Einzug des Mieters nicht bestand. Ein solcher Beweis kann auch mit noch vorhandenen Rechnungen der renovierten oder neu eingebauten Teile geschehen. Ohne Antrittsprotokoll oder Rechnungen ist ein solcher Beweis kaum zu erbringen.

Damit das Wohnungsprotokoll bei der Abnahme zu einer Mängelrüge wird und man vom Mieter die Beseitigung verlangen kann, muss es eindeutig, exakt und detailliert sein. Das heisst, es muss eine Auflistung des Mangels, wo und wie gross er ist, was mit ihm zu geschehen hat und dass der Mieter für den angezeigten Mangel haftbar ist, im Protokoll stehen.

Wird nun bei der Abnahme eine übermässige Abnutzung (unsachgemässer oder übermässiger Gebrauch) festgestellt, so muss der Mieter die Reparaturkosten vollumfänglich und bei Ersatzanschaffungen nur den Restzeitwert gemäss paritätischer Lebensdauertabelle übernehmen. Es kann aber auch ein Geldbetrag vereinbart werden, um den Schaden abzugelten.

Bei Abnahmen zeigt sich häufig, dass Parkettböden Kratzer oder Schleifspuren aufgrund von Möbeln oder Stühlen besitzen, welche aber durch das Abschleifen und Versiegelung des Bodens beseitigt werden können. Nach der paritätischen Lebensdauertabelle beträgt die Oberflächenbehandlung und Parkett-Versiegelung zehn Jahre.

Fehlt ein Antrittsprotokoll oder Rechnungen, sind grossflächige Kratzspuren vorhanden und die Lebensdauer von zehn Jahren noch nicht abgelaufen, so kommen auf den Vermieter die Abschleifungs- und Versiegelungskosten zu. Wäre ein Antrittsprotokoll oder Rechnungen vorhanden, hätte die Restlaufzeit des Parkettbodens auf den Mieter überwälzt werden können. Die durchschnittlichen Kosten betragen ca. CHF 1300.– bei ca. 35 Quadratmetern, die der Vermieter nun vollständig tragen muss.

Empfehlung: Erstellen Sie ein genaues und vollständiges Antritts- und Wohnungsabgabeprotokoll, indem alle Positionen auf ihren Zustand hin geprüft und dementsprechend gekennzeichnet werden. Im Zweifelsfall lassen Sie sich rechtlich beraten.

Bisherige Folgen der HEV Serie: Teure Fehler beim Vermieten:

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